Was könnte die Regierung von Arbeitslosen fordern?
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Donnerstag, 8. April 2010, 23:12
Abgelegt unter: Regierung
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Hallo!
Was könnte die Regierung zur Arbeitslosenbekämpfung von den Arbeitslosen einfordern?
– Selbstbemühung/ Eigeninitiative
– Wahrnehmung von Weiterbildungen, Terminen etc.
…
Da gibt es auf jeden Fall viel mehr, was würdert ihr noch hinzufügen wollen?
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Bei uns in der Schweiz hat diese Frage Zündstoff:
„Man muss alles tun um eine Arbeitsstelle zu erhalten“
„3h pro Arbeitsweg sind zumutbar“
Etc.
Da nun auch Prostitution ein anerkannter Beruf werden soll, kann ein Arbeitsloser sich auf so manch böse Überraschung gefasst machen.
Und wehe er hält nicht hin, dann wird das Geld gekürzt…
Diese Forderungen, die Du schon aufgeführt hast, sind schon längst Realität und auch Bedingung für den Erhalt des ALG!
Was die Weiterbildungen betrifft, bestimmt zum grössten Teil das Arbeitsamt, welche man machen darf und welche nicht!
Ehrlich gesagt, sollte die Frage lauten: Was könnten die Arbeitslosen von der Regierung zur Arbeitslosenbekämpfung einfordern?
Die Frage ist nicht richtig formuliert und geht an der bestehenden Realität vorbei.
Die Frage müsste lauten,was könnte die Regierung und wir für die Arbeitslosen tun.
MfG Georg
Du warst noch nie Arbeitslos oder ?
Sonst wüsstest du das ,daß schon längst Realität ist und viel mehr dazu .
Für mich die dümmste Frage des Tages (Holzmichels Fragen ausgenommen )
Nachtrag
Es heisst Fordern und Fördern ,nür die Förderungen bestehen meist aus unsinnigen Maßnahmen die nichts bringen ausser das sie viel Geld kosten.
Eigeninitiative wir von Amts wegen abgewürgt.
Die rechtslage ist sehr vielen sachbearbeitern unbekannt.
Arbeitslose sind für sie Freiwild ,neue Forderungen ?
Ja ,Weiterbildung der Sachbearbeiter zur Pflicht machen !!
Arbeitslose werden nur Verwaltet ,Hilfe vom Amt …. Fehlanzeige.
Vermittlungsvorschläge sind meist schon monate lang besetzt ,Schikane von vorne bis hinten ,.usw,usw
Wenn du es ganz genau nimmst, ist jemand der sich nicht bemüht Arbeit zu finden, nicht Arbeitslos.
Das steht auf den ersten Seiten des „Merkblatt 1“.
Dann zitiere ich mal das Merkblatt 1.
Unter Umständen müssen sie mit dem Wegfall der Leistungen oder mit Sperrzeiten rechnen, wenn sie
– sich nicht selbst aktiv um Arbeit bemühen
– Der Zuweisung zu einem beauftragten Dritten wiedersprechen(also private Arbeitsvermittler)
– zumutbare Arbeitsmöglichkeiten nicht nutzen
– Eingliederungsmaßnahmen(Trainingsmaßnahm… ablehnen
– Von der Agentur geforderte Eigenbemühungen nicht nachweisen oder
– Einer Aufforderung sich zu melden oder zu einem Untersuchungstermin zu erscheinen, nicht folgen.
Zitat Ende.
Sei die dabei bewusst:
Die Agentur für Arbeit ist in diesem Fall der Staat.
Und du kannst mir glauben. Wer nichts tut wird sehr schnell abgemeldet.
Was noch mehr gefordert werden kann weis ich nicht.
Jetzt will ich von dir mal eine Erklärung was du wissen willst.
DU schreibst ihr sollt einen Forderungskatalog für Forderungen der Regierung gegenüber der Arbeitslosen aufstellen.
Hier wurde NICHTS verdreht. Wenn DU lesen würdest, würdest du bemerken das hier Forderungen der Regierung schon aufgezählt sind.
Da gibt es nichts mehr. hinzuzufügen. Alles weitere würde dem Staat nur Geld kosten.