Wie kann die Opposition die Regierung kontrollieren?
Donnerstag, 8. April 2010, 22:49
Abgelegt unter: Regierung

Ich weiß, dass sie dies durch Medien tun können und dass sie die Haushaltspläne einsehen dürfen.


5 Kommentare bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

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  • DR Eisendraht sagt:

    Gar nicht, denn die unbeschneidbare Beschlussfähigkeit auch der korruptesten aller Regierungen wird durch eine noch so fähige Opposition nicht im Geringsten gestört.
    Oppositionen können durch gute Argumente der Regierung höchstens dieselbigen zur eigenen Beschlussfassung nahebringen und bei der nächsten Wahl WIEDER den Kürzeren ziehen.

  • Cassandr sagt:

    .Demokratie beruht eigentlich auf dem Prinzip der Gewaltenteilung, nämlich:
    durch deren Aufteilung in Legislative, Exekutive und Rechtsprechung.
    Eigentlich müsste die Legislative als Vertretung des Volkes in dieser Weise
    funktionieren und die obersten Bundesgerichte ebenso.
    Dass es jedoch kaum Kontrolle in diesem Sinne gibt, liegt 1. an dem
    Fraktionszwang, die Abgeordneten, obwohl dem Wohle des Volkes ver-
    pflichtet, fühlen sich mehr ihrem eigenen Wohl verpflichtet, weil ihre
    Privilegien verloren gehen könnten, wenn sie sich nicht so verhalten, wie
    ihre Parteivorstände es von ihnen erwarten, denn sie müssen damit
    rechnen, dass sie bei den nächsten Wahlen nicht mehr aufgestellt werden.
    – sowohl die Abgeordneten der Regierungspartei als auch der Opposition
    gegebenenfalls also alle Abgeordneten sind eigentlich dieser Kon-
    trollfunktion verpflichtet.
    2. Die Richter der obersten Gerichte werden von eben diesen Parteien
    nominiert .was zweifelsohne wegen der Forderung nach Unabhängigkeit
    wenig ratsam erscheint und in manchen anderen Ländern deshalb anders
    praktiziert wird.
    3. Eine direkte Kontrolle durch Volksabstimmungen (wie z.B. in der Schweiz üblich)
    findet in der BRD selten statt – der Wille der Mehrheit des ‚Volkes in entscheidend
    wichtigen Fragen wird zumeist völlig ignoriert
    Überdies sitzt in den Parlamenten eine große Anzahl beurlaubter
    Angehörige der Exekutive, die dafür sorgen, dass die Gesetze so zuge-
    schnitten werden, wie ihre Behörde es wünscht.
    (In der Weimarer Republik durften die Angehörigen der Exekutive keiner Partei an-
    gehören – was jedoch nicht ausreichend kontrolliert wurde).
    Das ganze System, welches uns als „stellvertretende Volksherrschaft“
    verkauft wird, ist deshalb marode und verkorkst – die Parteien sind in
    ihren Zielen oft kaum noch zu unterscheiden und viele Wähler bleiben
    den Wahllokalen fern, weil es doch nichts daran ändert, ob oder wen
    sie wählen.
    Die „Partei der Nichtwäher“ bekommt immer mehr Anhänger.
    Siehe:
    „Nichtwähler“ (2009):
    „Eine Blamage für die Demokratie“
    „Noch nie war die Wahlbeteiligung so niedrig wie bei dieser Bundestagswahl. Wenn die Politik weitermacht wie bisher, droht ein Demokratieverlust mit gefährlichen Folgen….“http://www.stern.de/wahl-2009/nichtwaehl…
    Es gibt zwar genug Kritik in Medien, die jedoch meist wirkungslos bleibt.
    .

  • Kaktus sagt:

    Im Parlament kann die Opposition Fragen stellen. Das geschieht, in dem jemand aus der oppositionellen Fraktion eine kleine oder eine große Anfrage an die Bundesregierung stellt.
    Das Parlament richtet Ausschüße ein, in dem jede Fraktion je nach Fraktionsstärke Personen schickt. Zum Beispiel der Parlamentarische Kontrollausschuß ist ein solcher. Natürlich sind Vertreter der Regierungsparteien auch dort vertreten, aber trotzdem können in diesen Ausschüßen auch böse Fragen gestellt werden.

  • Franky sagt:

    In den Ausschüssen sitzt auch die Opposition, die liegen nicht nur faul darum und stimmen dagegen. Die arbeiten an vielen Gesetzesunterlagen mit, stimmen später auch darüber ab.
    Gruß
    Franky

  • Der Ferringer sagt:

    Sie sind dafür da, Gesetzte als Verfassungs widrig einzustufen, und dem Bundespräsidenten so ein Unterschreiben ausreden! Zumindest im Einfachen Schema)



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