Wie kann die Opposition die Regierung kontrollieren?
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Donnerstag, 8. April 2010, 22:49
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Ich weiß, dass sie dies durch Medien tun können und dass sie die Haushaltspläne einsehen dürfen.
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Gar nicht, denn die unbeschneidbare Beschlussfähigkeit auch der korruptesten aller Regierungen wird durch eine noch so fähige Opposition nicht im Geringsten gestört.
Oppositionen können durch gute Argumente der Regierung höchstens dieselbigen zur eigenen Beschlussfassung nahebringen und bei der nächsten Wahl WIEDER den Kürzeren ziehen.
.Demokratie beruht eigentlich auf dem Prinzip der Gewaltenteilung, nämlich:
durch deren Aufteilung in Legislative, Exekutive und Rechtsprechung.
Eigentlich müsste die Legislative als Vertretung des Volkes in dieser Weise
funktionieren und die obersten Bundesgerichte ebenso.
Dass es jedoch kaum Kontrolle in diesem Sinne gibt, liegt 1. an dem
Fraktionszwang, die Abgeordneten, obwohl dem Wohle des Volkes ver-
pflichtet, fühlen sich mehr ihrem eigenen Wohl verpflichtet, weil ihre
Privilegien verloren gehen könnten, wenn sie sich nicht so verhalten, wie
ihre Parteivorstände es von ihnen erwarten, denn sie müssen damit
rechnen, dass sie bei den nächsten Wahlen nicht mehr aufgestellt werden.
– sowohl die Abgeordneten der Regierungspartei als auch der Opposition
gegebenenfalls also alle Abgeordneten sind eigentlich dieser Kon-
trollfunktion verpflichtet.
2. Die Richter der obersten Gerichte werden von eben diesen Parteien
nominiert .was zweifelsohne wegen der Forderung nach Unabhängigkeit
wenig ratsam erscheint und in manchen anderen Ländern deshalb anders
praktiziert wird.
3. Eine direkte Kontrolle durch Volksabstimmungen (wie z.B. in der Schweiz üblich)
findet in der BRD selten statt – der Wille der Mehrheit des ‚Volkes in entscheidend
wichtigen Fragen wird zumeist völlig ignoriert
Überdies sitzt in den Parlamenten eine große Anzahl beurlaubter
Angehörige der Exekutive, die dafür sorgen, dass die Gesetze so zuge-
schnitten werden, wie ihre Behörde es wünscht.
(In der Weimarer Republik durften die Angehörigen der Exekutive keiner Partei an-
gehören – was jedoch nicht ausreichend kontrolliert wurde).
Das ganze System, welches uns als „stellvertretende Volksherrschaft“
verkauft wird, ist deshalb marode und verkorkst – die Parteien sind in
ihren Zielen oft kaum noch zu unterscheiden und viele Wähler bleiben
den Wahllokalen fern, weil es doch nichts daran ändert, ob oder wen
sie wählen.
Die „Partei der Nichtwäher“ bekommt immer mehr Anhänger.
Siehe:
„Nichtwähler“ (2009):
„Eine Blamage für die Demokratie“
„Noch nie war die Wahlbeteiligung so niedrig wie bei dieser Bundestagswahl. Wenn die Politik weitermacht wie bisher, droht ein Demokratieverlust mit gefährlichen Folgen….“http://www.stern.de/wahl-2009/nichtwaehl…
Es gibt zwar genug Kritik in Medien, die jedoch meist wirkungslos bleibt.
.
Im Parlament kann die Opposition Fragen stellen. Das geschieht, in dem jemand aus der oppositionellen Fraktion eine kleine oder eine große Anfrage an die Bundesregierung stellt.
Das Parlament richtet Ausschüße ein, in dem jede Fraktion je nach Fraktionsstärke Personen schickt. Zum Beispiel der Parlamentarische Kontrollausschuß ist ein solcher. Natürlich sind Vertreter der Regierungsparteien auch dort vertreten, aber trotzdem können in diesen Ausschüßen auch böse Fragen gestellt werden.
In den Ausschüssen sitzt auch die Opposition, die liegen nicht nur faul darum und stimmen dagegen. Die arbeiten an vielen Gesetzesunterlagen mit, stimmen später auch darüber ab.
Gruß
Franky
Sie sind dafür da, Gesetzte als Verfassungs widrig einzustufen, und dem Bundespräsidenten so ein Unterschreiben ausreden! Zumindest im Einfachen Schema)