Kennt jemand die Adresse von der Regierung in Berlin und Nürnberg, an die man Beschwerden richten kann?
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Donnerstag, 8. April 2010, 20:34
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Es geht um eine Beschwerde im Bereich Hartz IV.
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Wende dich an den Petitionsauschuss der Bundesregierung
Deutscher Bundestag
Petitionsauschuss
Platz der Republik 1
11011 Berlinhttp://www.bundestag.de/ausschuesse/a02/…
In Bayern:
Bayerischer Landtag
Ausschuss für Eingaben und Beschwerden
Maximilianeum
81627 Münchenhttp://www.bundestag.de/ausschuesse/a02/…
In Nürnberg gibt es, meines Wissens nach, keine Regierung. Vermutlich meint die Fragerin die Bundesagentur für Arbeit, deren Zentrale ja in Nürnberg sitzt.
Bundesagentur für Arbeit
Regensburger Straße 104
90478 Nürnberg
Sich dort wegen ALG 2 zu beschweren ist allerdings nicht sinnvoll, da es sich bloß um eine Behörde handelt, welche die ARGEn verwaltet und koordiniert.
Bei der Regierung in Berlin handelt es sich vermutlich um die Bundesregierung, in diesem Fall vertreten durch den Bundesminister für Arbeit und Soziales.
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Der Minister
11017 Berlin
Dort kann man sich zwar beschweren, aber es ist doch ziemlich wahrscheinlich, daß außer einem netten Antwortschreiben mit allgemeinen Hinweisen nichts großartiges passiert.
Normalerweise werden Beschwerden über ALG 2 über Widerspruch / Klage vor dem Sozialgericht oder eine Dienstaufsichtsbeschwerde (je nach Art der Beschwerde) gehandhabt. (Wenn diese beim Ministerium, dem Bundespräsidenten oder dem Petitionsausschuss des Bundestages eingehen, werden sie in der Regel bloß an das zuständige Amt weitergeleitet)
In Nürnberg sitzt keine Regierung-
Ansonsten: http://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/…
Hier können Sie eine Nachricht an die Bundesregierung, die Bundeskanzlerin, den Kulturstaatsminister oder das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung senden.
:
Nutzen Sie auch das Infotelefon der Bundesregierung
unter 0180 2 720000 zum Ortstarif.
Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr
Wer so etwas nicht selber in Minutenschnelle im Internet findet, dürfte es im Leben ganz allgemein nicht leicht haben.
Da könnte es Zusammenhänge mit der anscheinend vorliegenden Arbeitslosigkeit geben …
Der Antwort von Belchion kann ich im wesentlichen Zustimmen.
Bei einer Beschwerde gibt es die Frage, ob Rechtsmittel möglich und nutzbar sind – dann sollten bei einem Bescheid auch auch auf die zuständigen Stellen genannt sein. Beim ALG2 sollten auch die Sozialgerichte Fragen beantworten können.
Anfragen an Minister (hier BMAS) sind oft hilfreich:
Der Minister hat ja schließlich seine Beamten, die dann dann von oben nach unten Antworten auf die Frage anfordern können. Und oft ist das den Unteren ziemlich unangenehm, wenn sie nach oben sachkundige Schreiben verfassen müssen…
Dafür gibt es keine Formulare, die man einfach nach Gutdünken aussuchen kann, sondern muss selbst sich was einfallen lassen.
Also wenn sich die „Kundin“ selbst die Antwort von „oben“ holt, ist es wohl am einfachsten und sichersten.
Als Mitarbeiter der ARGE ist man wohl besser vorsichtig. Insbesondere in Bayern sehen es Vorgesetzte nicht gerne, wenn sie übergangen werden.
Angela Merkel
Bundeskanzleramt
Willy-Brandt-Straße 1
10557 Berlin