Warum zahlt das Sozialamt nie Pünktlich?
Mittwoch, 7. April 2010, 16:47
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Seit mehr als drei Jahren,beziehe ich,durch wiedrige Umstände,Sozialhilfe.Eigentlich sollte das Geld zum ersten ,jedes Monats,auf meinen konto sein.Nur dreimal,hatte ich das Geld,bis zum 5. erhalten;ansonsten kommt es,mal am 9.dann mal am 12.;sogar bis zum 17. musste ich mich gedulden.Ist dass der normale Ablauf?Was habt Ihr für Erfahrungen gemacht?allenfalls,wie kann ich es ändern?denn ich komme mir dabei eh vor,wie ein Bettler!Obwohl ich,aus gesundheitlichen Einschränkungen,nicht arbeitsfähig bin,ist es ein sehr erniedrigender Zustand.Seit fast sechs Jahren, bin ich im Abklährungsprozess,mit der schweizer IV.Auch dass,scheint mir nicht normal.


7 Kommentare bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

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  • Appelpie sagt:

    Ich habe zwar keine Erfahrung ,aber ich kann dir nur sagen das laut Gesetz das Sozialamt verpflichtet ist das Geld zum 1.des Monats zu zahlen,machen Sie das nicht würde ich am 2.beim Amtsleiter auf dem Teppich stehen und mein Geld verlangen.Desweiteren kann das Sozialamt dir das Geld auch in der Kasse in bar auszahlen.Ich würde nicht auf das Geld warten du mußt ja Geld haben zum Leben.Also mach denen Beine im Amt das ist dein gutes Recht.

  • Jecke_KÃ sagt:

    Wenn es Gründe gibt die es dir unmöglich machen zu Arbeiten bedauere ich deine Situation, wenn nicht ist es unverschämt zu fragen.
    Es liegt an den Schmarotzern, weil es zuviele gibt die es ausnutzen. Die Beamten in den Ämtern machen das aus Willkür (manchmal berechtigt) weil Sie was gegen die Personen haben, z.B. weil das Geld zum Saufen und nicht für Miete und Kinder ausgegeben wird, ich weiß aus verlässlicher Quelle, dass das pünktliche Überweisen kein Problem ist. also wenn das Geld am 1 Werktag im Monat ankommen soll, kommt es auch an alles andere was man Dir erzählt ist Blödsinn.
    Habe 2 Bekannte beim Sozialamt Düsseldorf

  • naemi197 sagt:

    In der Schweiz bezahlt das Sozialamt in der Regel sehr pünktlich, aber das ist natürlich oft von Ort zu ort verschieden.
    Du hast aber das recht auf einer regelmässige zahlung und das Geld solltest spätenstens am 1. des Monates auf deinem konto sein.
    Ich könnte dir sicher wieterhelfen, da ich in der Schweiz im sozialen Bereich tätig bin.
    Wenn du willst, kannst du mich gerne anschreiben oder über den IM im yahoo kontaktieren und ich werde dir versuchen zu helfen.
    Ein Abklärungsprozess von 6 Jahren bei der IV ist auch eher ausergewöhnlich 1-2 Jahre kann es schon mal dauern, aber 6 Jahre das ist eindeutig zuviel und da ist irgendwo der Wurm drin.
    LG

  • Onkel Bräsíg sagt:

    Vielleicht sollte man mal den Vermieter veranlassen, den Herrschaften auf die Bude zu rücken. Er hat ja schließlich seinen vertraglichen Anspruch schon früher! Also: bevor womöglich eine Kündigung wegen unpünktlicher Mietzahlung kommt auch an dieses „Geschütz“ denken, Auch er ist nicht verpflichtet zu warten, bis die Herrschaften vom Amt ausgeschlafen sind oder der Nagellack trocken ist!

  • kufix sagt:

    Ich weiß nur daß das Geld, das du bekommst von mir stets pünktlich durch die Steuer abgezogen wird……
    (Mein Geld kommt schon 2 Tage vor dem 1. )

  • Stefan S sagt:

    Wenn Du einen Bescheid hast, bekommst Du auch Hilfe zum Lebensunterhalt. Und zwar pünktlich zum ersten des Monats. Das regelt das Gesetz.
    Was mich aber wundert, warum beziehst Du überhaupt Sozialhilfe? Warum nicht ALG 2 ?
    Was ist Schweizer IV ?
    Was ist mit den gesundheitlichen Einschränkungen ?
    Bist Du nun begingt arbeitsfähig oder nicht ?
    Das scheint mir auch nicht normal zu sein! Und über die Fragen stolpert auch ein Sachbearbeiter.
    Und so schlecht geht es Dir ja nicht, wenn Du einen PC zu Hause hast und im Internet rumturnst.

  • tirreg sagt:

    Ich würde mich auch beim Amt beschweren und mir vielleicht Unterstützung von einem Anwalt holen den hast du ja hoffentlich sowieso wegen (Abklärungsprozes) mir ging es mal wie dir mir wurde dann trotz Arbeitsunfähigkeit Geld vom Arbeitsamt bezahlt übergangsmäßig ich hatte 7 Jahre Prozes mit der Rentenversicherung LVA bis ich anerkannt wurde bei der Berufsgenossenschaft ging es zum Glück schneller.Die LVA musste dann nachzahlen und das Arbeitsamt konto wieder ausgleichen.Halte durch,Kopf hoch viel Glück.



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