Früher Feierabend vor Feiertag?
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Mittwoch, 7. April 2010, 15:39
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Das betrifft vorallem die Schweizer!
Ist es richtig, dass der Arbeitgeber laut Obligationenrecht vor einem eidgenössischen Feiertag verpflichtet ist, die Arbeitnehmer eine Stunde früher zu entlassen oder die Stunde als Überzeit anzurechnen?
Vielleicht kann mir jemand dies OR Abschnitt schicken…
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Arbeitsschluss vor einem Feiertag 1 Stunde früher,die Läden sind alle 17:00 Uhr geschlossen.
Hach, das wär schön. Glaub ich nicht. Ansonsten schulden mir alle Arbeitgeber etliche Stunden!!!