Greift das Schweizer Bankgeheimnis auch bei Betrug?
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Dienstag, 6. April 2010, 10:05
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Ich habe bei ebay Schweiz einen Artikel gefunden den ich mir gerne kaufen würde. Das ist aber der erste Artikel von dem Verkäufer und man kann nicht mit Paypal zahlen, sondern das Geld nur auf ein Konto überweisen. Jetzt hab ich angst, dass ich das Geld zahle und die Ware dann nicht kriege und auch nichts machen kann wegen dem Bankgeheimnis in der Schweiz, also dann Pech gehappt habe. Liege ich da richtig?
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Mit dem Bankgeheimnis hat der Kauf bei Ebay aber nichts zu tun.Das Bankgeheimnis ist ja dazu da um die Konten und die Höhe davon von den Besitzern der Öffentlichkeit gegenüber geheim zu halten.Einen Rat würde ich dir geben da ich auch viel bei Ebay schon gekauft habe,nur ein Artikel mit PayPal zu bezahlen und auch möglichst nur von Profiverkäufern (Powersellern) Ware zu kaufen.Bei Privatkauf hast du absolut keine Garantieansprüche bei Ebay.Wenn der Verkäufer den du dein Geld überwiesen hast behauptet Ebay gegenüber das er die Ware an dich verschickt hat es aber nicht so der Fall ist,beweise dem und Ebay das erst mal.Da hast du dann wenn es so kommt ganz-ganz schlechte Karten in der Hand.Wenn es dazu auch noch wie du schreibst der erste Artikel des Verkäufers ist und er auch noch keine Bewertung hat würde ich an deiner Stelle erst Recht nicht von diesen Privat-Verkäufer in der Schweiz was kaufen.
Das kommt immer auf die Dimmension des verbrechens an. Wenn ein Rechtshilfeersuchen des Interposl von einem Richter stattgegeben wird, dann kann das Schweitzer Bankgeheimnis ausgehebelt werden. Aber es muss sich scon um Millionen handeln, damit das passiert.
Betrüger werden auch in der Schweiz nicht verschont!
Eine Klage lohnt sich allerdings nur bei hohen Summen, sonst ist der Aufwand viel zu hoch!
Ist das gleiche wie beim Postgeheimnis und ärztliche Schweigepflicht.
Ist doch gut das Bankgeheimnis
ist der Verkäufer Vertrauenswürdig? hat er viele gute Bewertungen?
P.S. ich halte von Paypal nicht viel? wieso trauen alle nur noch Paypal aber nicht der klassischen überweisung?
nur in schweren fällen nicht