Darf man Geschäftsräume auch für Vereinstreffen nutzen (Schweiz) ?
Freitag, 2. April 2010, 12:03
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Der Konferenzraum unserer Firma ist abends leer, da wollte ich fragen, ob wir dort Vereinstreffen durchführen können. Das OK vom Chef habe ich, aber gibt es gesetzliche Auflagen: Lärm, Feuerpolizei, private Nutzungsregeln oder so ?


5 Kommentare bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

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  • D.R. Eisendraht sagt:

    Es gibt Regelungen der Versicherungen, die u.U. dagegen sprechen. Das reicht von der Unfallversicherung bis hin zur Gebäude- und Haftpflichtversicherung des Unternehmens, die dagegen sein könnte.

  • sagabona sagt:

    Das weiß alles der Chef und der legt auch die privaten Nutzungsregeln fest.
    Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass es viel anders wie in Deutschland ist. Wegen dem Lärm ist doch klar, dass man nicht so dermaßen laut sein darf, dass alle Nachbarn wach werden.
    In Industrie- und Gewerbegebieten geht es aber in der Regel toleranter zu auch weil die Gebäude meistens weiter auseinanderliegen und dort die wenigsten Menschen wohnen.

  • defender sagt:

    Geschäftsräume einer Firma können selbstverständlich auch für private Veranstaltungen genutzt werden, solange der Eigentümer damit einverstanden ist.
    Von der gesetzlichen Seite her ist da nur wichtig, daß genügend Toiletten vorhanden sind und daß keine Nachbarn belästigt werden (wie in Ruhestörung).
    Ansonsten gelten auch dafür die allgemeinen Regeln und Gesetze.

  • Peter K sagt:

    JA – ansonsten hat man sich an die Regeln der Einhaltung der Nachtruhe zu halten und darf kein offenes Feuer entzünden – also Lagerfeuer und zu Klängen mit der Klampfe lauthals singen – geht aber auch in Östereich nicht –

  • Legionär sagt:

    Sicher schon wenn die Vereinstreffen nicht zu laut sind überhaupt kein Problem



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