Vorkaufsrecht Immobilie?
Donnerstag, 28. Januar 2010, 07:32
Abgelegt unter: Immobilien

Hallo,
es geht darum. 1 Haus , 3 Eigentümer. 2 Eigentümer zu je 5/12 , 1 Eigentümer zu 2/12 .
1 Eigentümer möchte seine 5/12 verkaufen an fremde Leute.
Muss dieser Eigentümer den anderen Eigentümern ein Vorkaufsrecht einräumen?????
Oder kann er das übergehen???
Danke für die Antworten, wenn es geht mit Link


3 Kommentare bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

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  • Sprendli sagt:

    Als Erbengemeinschaft kann er es verkaufen, aber die anderen Eigentümer können den Verkauf verhindern.
    Grundsätzlich gibt es ein Vorkaufsrecht nur, wenn es im Grundbuch eingetragen ist. sonst kann jeder mit seinem Eigentum machen was er will.
    Bei Eigentumswohnungen kann jeder verkaufen an wen er will, ohne die anderen zu fragen

  • Heidi sagt:

    Wenn es sich um eine Eigentümergemeinschaft handelt, die auch so im Grundbuch steht haben die anderen Eigentümer ein Vorkaufsrecht. Sollte es sich aber um Eigentumswohnungen handeln (das ist für mich aus der Frage nicht ganz zu erkennen) kommt es auf den Vertrag an, den man abgeschlossen hatte.
    Aber ich würde doch eher noch zu einer Rechtsberatung bei einem Anwalt raten.
    Habe auch was im Net gefunden:http://books.google.de/books?id=PxjxeQ1e…

  • click8bo sagt:

    Nachdem alle 3 Eigentümer im Grundbuch eingetragen sind, müssen sie zusammenwirken. Die übrigen Eigentümer können die Anteile übernehmen, was im Grundbuch festgehalten wird. Der Verkauf des Objektes an fremde Personen kann dann nur einstimmig erfolgen. Löschung aller Eigentümer im Grundbuch. Der neue Eigentümer muß dann im Grundbuch vermerkt werden.
    Der Eigentümer, der seine Anteile veräußern will, muß sie zuerst den Miteigentümern anbieten.Wenn ein Objekt seinen Eigentümer wechseln soll dann muß es schuldenfrei sein (s. WEG)



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