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Einen Immobilienmakler könnte man auch gut als Händler im volkswirtschaftlichen Sinn bezeichnen. Er übernimmt das Zusammenführen und die Vermittlung zwischen Verkäufer und Käufer (oder umgekehrt) bis zum Abschluss eines Kaufvertrages. Er handelt mit unbebauten und bebauten Grundstücken, darf Mietobjekte, Pachtobjekte und Eigentumswohnungen im Auftrag seiner Mandanten zum An -und Verkauf anbieten. Das alles erfolgt gegen eine prozentuale Gebühr.
Manche Immobilienmakler treten auch direkt in eigener Person als Käufer oder Verkäufer auf, nachdem sie selbst Eigentum erworben haben.
Das ist ein ehrenwerter Beruf, der viel Einsatz erfordert und oft dann doch nicht zum Erfolg führt.
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Je mehr einzus sie vermakeln, desto produktiver sind sie.
q.e.d.
prinzipiell überflüssiger Dienstleister!
PS@Exenter:
Ein Immomakler handelt nicht, er ist ausschliesslich Vermittler!
Ein Händler kauft das Produkt, mit dem er handelt und verkauft es weiter. Das ist für einen Makler verboten. Was ein Makler darf, steht in §34c HGB. Die Maklergebühr ist ausschliesslich eine Vermittlungsgebühr und darf nur erhoben werden, wenn eine entsprechende Leistung erbracht wurde. Für eigene Immobilien darf ein Makler keine Gebühr erheben! Der Beruf ist ehrenhaft, der Berufene nicht immer…
Der Makler sollte ein fachkundiger Berater für Anbieter und Kunden sein. SOLLTE.
Nein, danke – aber die Frage ist gut formuliert!
Wo kein „bitte“, da keine Lust.