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Dazu gab es ein Gerichtsurteil:
Makler und Eigentümer in Personalunion: Ist ein Wohnungs- oder Hauseigentümer selbst als Makler unterwegs, so steht ihm keine Provision zu. Dies gilt sogar, wenn der Vermieter gar nicht als Makler in Erscheinung getreten ist, sondern lediglich Gesellschafter der Maklerfirma ist, entschied das Amtsgericht Gera (Amtsgericht Gera Az.: 1 C 1847/97).
Und lese dir mal §2 Absatz2 durch, da steht auch ein Nein:http://www.rechtsrat.ws/gesetze/wovermg/…
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