Abgelegt unter: Immobilien
Gemeint war sicher die Vorfälligkeitsentschädigung, nehme ich an? Die war schon sehr oft Thema von Gerichtsentscheidungen, s. z. B. hier: http://www.verbraucherzentrale-bremen.de…
Oft und wenn ja in welcher Höhe das anfällt, ist eine Frage der vertraglichen Regelung, also des jeweiligen Hypotheken-Kreditvertrages. Die Standardverträge sehen jedoch in der Regel eine entsprechende Klausel vor; sie stehen unter dem Kapitel „Kündigungsrecht des Darlehensnehmers“.
Allgemein ist die Grundlage, dass durch vorzeitige Auflösung des Vertrages der Bank Zinsen entgehen. Diese sind der Bank (nach einer sehr komplizierten Berechnungmethode, die die Banken zu ihrem Vorteil erfunden haben) in grossen Teilen zu ersetzen. Eine Ausnahme gibt es von dieser Zahlungspflicht eigentlich nur, wenn die Zinsbindungsfrist mehr als 10 Jahre beträgt und 10 Jahre abgelaufen sind. Auch zu diesem Thema hilft der obige Link weiter.
2 Kommentare bisher • RSS-Feed für Kommentare • TrackBack URI
Hinterlase deinen Kommentar!
Das kann Dir nur die gewährende Bank beantworten.
Wenn ja, dann würde ich das Geld tagesverzinslich anlegen und die Hypothek einfach über die Laufzeit normal bedienen und selbst noch die Zinsen kassieren. Nachdem Hypotheken meist ja nicht ganz geringe Beträge sind, hast Du dann auch noch was davon. Einfach einen Dauerauftrag von dem Festgeldkonto und am Ende der Hypothekenlaufzeit über die Zinsen freuen!
Hierzu musst du zwangsläufig in deinem Kreditvertrag nachsehen.
In manchen Verträgen sind Zwischentilgungen kostenfrei möglich, in den meisten Fällen ist jedoch eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig.