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Stuttgart (ots) – Der Karlsruher Spruch ist als Korrektiv übereilter Regierungspolitik nur dann sinnvoll, wenn der Bundestag als Ganzes eingebunden wird. Abgeordnete aus dem Regierungslager, die sich aus purem Machterhalt in diesen schicksalhaften Fragen widerstandslos einem Fraktionszwang unterwerfen, würden das richtungweisende Votum der Richter ad absurdum führen. Was zu beweisen ist.
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