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Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Wirtschaft – Bank, Börse, Versicherung, einseitig bedruckt, Note: 1,3, Universität Mannheim, Veranstaltung: Insurance I – Risikomanagement, 17 Eintragungen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Die besondere Gefahr, die sich für die Assekuranz aus politischen Risiken [ ] ergibt, liegt in der Möglichkeit einer plötzlichen Eskalation. Es muss damit gerechnet werden, dass die Schäden aus politischen Risiken nicht allmählich und über einen längeren Zeitraum hin zunehmen, [ ]. Vielmehr ist zu befürchten, dass eine plötzliche Welle von Gewalttaten und insbesondere von Anschlägen gegen hochwertige Objekte die Assekuranz in eine krisenhafte Situation stürzt. 1Es sind nun 30 Jahre vergangen, seit PETER GLOTZMANN und HORST JANNOTT eine plötzliche Welle von Gewalttaten prognostizierten. Die Angriffe auf das World Trade Center in New York und das Pentagon in Washington am 11. September 2001 zeigten, dass keineswegs von einer allmählichen Schadenzunahme politischer Risiken ausgegangen werden kann und bestätigen die Prognose von GLOTZMANN und JANNOTT. Mit dem 11. September 2001 hat sich sowohl die Wahrnehmung als auch die Sensibilisierung für terroristische Anschläge verändert. Im Folgenden soll der Frage der Versicherbarkeit von Terrorrisiken nachgegangen werden. Die Argumentation stützt sich im Wesentlichen auf den von WALTER KARTEN 1972 ins Leben gerufene Kriterienkatalog der Versicherbarkeit. Es soll analysiert werden, inwieweit ein Terrorrisiko diese Kriterien erfüllt und ob eine Erfüllung der Kriterien eine Versicherbarkeit rechtfertigt, bzw. eine Nichterfüllung einzelner Kriterien den Rückschluss einer mangelnden Versicherbarkeit zulässt. Lässt sich eine Versicherbarkeit von Terrorrisiken rechtfertigen oder stößt sie hierbei, auf eine durch sie unüberwindbare Grenze?
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