Die Besteuerung der Grenzgänger im Verhältnis Deutschland – Schweiz [Taschenbuch]
Samstag, 10. September 2011, 04:50
Abgelegt unter: Allgemein

Seminararbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Wirtschaft – Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, einseitig bedruckt, Note: 1,0, Albert-Ludwigs-Universität Freiburg (Lehrstuhl für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre), Veranstaltung: Steuerrechtliche Fragen im Verhältnis Deutschland – Schweiz, 24 Eintragungen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Anmerkungen: Ziel dieser Arbeit ist es, dem Leser die steuerrechtliche Betrachtung der Grenzgänger sowohl aus deutscher, als auch aus schweizerischer Sicht näher zu erläutern. , Abstract: Das besondere Verhältnis zwischen Deutschland und der Schweiz spiegelt sich unter anderem in der speziellen Behandlung der Grenzgänger wider. Während täglich ca. 36.000 Grenzgänger von Deutschland in die Schweiz einpendeln, sind es umgekehrt lediglich ca. 1.000. Dies zeigt, dass die Schweiz – zu Recht – weithin als Grenzgängerimportland gilt und in Europa zum größten Einpendelland zählt. Gründe hierfür dürften vor allem wirtschaftlicher Natur sein: vorhandene Arbeitsplätze, höheres Lohnniveau oder auch großzügigere soziale Absicherung sind nur einige Beispiele. Selbst steuerliche Gründe können für die Wahl des Arbeitsortes entscheidend sein. Trotz der Tatsache, dass der Produktionsfaktor Arbeit weit weniger mobil ist wie Kapital, findet ein reger Grenzverkehr der Arbeitnehmer zwischen beiden Staaten statt. Dies könnte nicht zuletzt auch daran liegen, dass am 1. Juni 2002 das Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU in Kraft ge-treten ist. Die steuerliche Behandlung der Grenzgänger nimmt daher eine zentrale Stellung ein.Ziel dieser Arbeit ist es, dem Leser die steuerrechtliche Betrachtung der Grenzgänger sowohl aus deutscher, als auch aus schweizerischer Sicht näher zu erläutern. Im weiteren Verlauf wird einleitend in Kapitel 2 der Grenzgängerbegriff ausgeführt. Kapitel 3 behandelt die konkrete Verteilung der Besteue-rungsrechte. Eine abschließende Würdigung erfolgt in Kapitel 4.


Keine Kommentare bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

Hinterlase deinen Kommentar!



Einen Kommentar hinterlassen