Mein bekannter hat 7 wochen in der schweiz gearbeitet bekommt er jetzt harz 4?
3 Kommentare bisher • RSS-Feed für Kommentare • TrackBack URI
Hinterlase deinen Kommentar!
Montag, 1. Februar 2010, 20:33
Abgelegt unter: Allgemein
Abgelegt unter: Allgemein
Hartz IV bzw. Arbeitslosengeld 2 kann grundsätzlich jeder erwerbsfähige Hilfebedürftige bekommen, wenn er in Deutschland lebt und seinen Lebensunterhalt nicht anders decken kann. Auf eine zuvor ausgeübte Tätigkeit kommt es nicht an.
Bitte beachten: die zuständige Arge zahlt frühestens ab dem Zeitpunkt der Antragstellung.
3 Kommentare bisher • RSS-Feed für Kommentare • TrackBack URI
Hinterlase deinen Kommentar!
Einen Kommentar hinterlassen
Ja, auf jeden Fall!!
Also da deine Frage so unendlich viele Details enthält, werde ich etwas brauchen, um die Antwort zu finden. Also deine Frage enthält 81 Zeichen. In „Arbeitslosengeld II“ sind es nocheinmal 19. Das heißt dein Bekannter bekommt zu (81+19=) 100% Hartz IV.
Es kommt darauf an, ob er hier in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat. Wenn nicht ist es ein langer Behördenweg um etwas zu bekommen.
Ich kenne nur Hartz IV, das gibt es in der Schweiz nicht.