Dürfen in der Schweiz bei einer Lernfahrt mit dem Auto auch Leute hinten sitzen?
Montag, 1. Februar 2010, 19:21
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Hallo Community!
Ich habe schon im Internet lange nach einer Antwort gesucht, aber ich finde immer lediglich diese Aussage: „Lernfahrten auf Motorwagen dürfen nur mit einem Begleiter
unternommen werden, der das 23. Altersjahr vollendet hat und seit
wenigstens drei Jahren den entsprechenden Führerausweis besitzt.“ (Quelle: http://www.fahrschulebislin.ch/motorrad/private_lehrnfahrten.pdf )
Mich hingegen interessiert, ob nebst dem Begleiter, welcher neben mir vorne rechts sitzt, auch weitere Personen mitfahren können.
Vielen Dank im Voraus für eure Antworten!


3 Kommentare bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

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  • Nostrada sagt:

    Wenn Du aus deinem Link den
    Verkehrszulassungsverordnung VZV
    Art. 16
    6. Lernfahrten gelten nicht als Fahrpraxis im Sinne von Artikel 11.
    Fahrschüler dürfen zudem keine gewerbsmässigen Personentransporte
    ausführen.
    nimmst beantwortet sich die Frage nach der Einschränkung.
    Private Personentransporte ja, gewerbliche nein.

  • Xavi sagt:

    Nein, das geht nicht. Wenn du nur einen Lernfahrausweis hast, dann darfst du nur eine Person über 24 auf dem Beifahrersitz mitnehmen. Weiter Personentransport ist verboten, bis du die Fahrprüfung erfolgreich abgelegt hast.

  • pumuckel sagt:

    Familienausflüge: Nein. Andere Fahrschüler: JA!



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