Ist Sex eine eheliche Pflicht? sendung sat 1?
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Mittwoch, 28. April 2010, 23:16
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Ist Sex eine eheliche Pflicht?
habt Ihr das auch gesehen ?
hier ist der Link http://hausgemacht.tv/familie-haustiere/…
wie findet Ihr ?
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ja so sind die deutsche Gesetze
ein driter fremder Person ( Richter ) soll über sex in der Ehe entscheiden entscheiden.
also haben die Richter nicht was anderes zu tun ?
wenn ein Ehe Partner seinem Partnet deswegen anzeigt, will nur anwälte damit reich machen……..http://forum.kijiji.de/about35325.htmlhttp://www.finanztip.de/recht/sonstiges/…http://www.oszbueroverw.de/download/Rech…http://www.duesiblog.de/index.php?/archi…http://www.google.de/search?hl=de&q=Ist+…http://www.google.de/search?hl=de&q=Ist+…http://www.google.de/search?hl=de&q=Ist+…
Sogar die katholische Kirche akzeptiert eine Scheidung wenn ein Partner den Sex verweigert !
Sogar bei den Moslems hat ein Frau das Recht sich von ihrem Mann scheiden zu lassen , wenn er ihr den Sex verweigert.
Falls Du nicht selbst verheiratet bist und ein Familienstammbuch hast, dann schau‘ mal in das Deiner Eltern. Dort steht es sogar drin – zumindest war es in meinem drin. Da standen einige Auszüge aus Gesetzestexten, die die Ehe regeln. Und da stand es auch als ehelich Pflicht drin, regelmäßig die Ehe, genauer den GV, auch „auszuüben“. Ob nun auch drin stand, wie oft, weiß ich nicht mehr, aber das es eine gesetzliche Regelung gibt. Soweit ich weiß, gilt ja die Ehe auch wirklich erst dann als vollzogen, wenn es erstmalig zwischen den Eheleuten zum GV gekommen ist.
So wird es wohl sein aber es ist nicht ein klagbar
vielleicht gibt es deswegen so viele Scheidungen .
in der Tat hat es wohl schon Rechtsfälle gegeben. Männer haben ihre Frauen verklagt, das diese ihren „ehelichen Pflichten“ nicht nachkommen wollten.
So viel ich weiß wurde einige Ehen sogar deswegen geschieden.
Grüße von der Ostsee
So eine Pflicht bzw. so ein Gesetz kann doch nur von einem Mann kommen.
Jaaaaaaa…das ist eine eheliche Pflicht.
Ich persönlich sehe es nicht als Pflicht……..eher als gute Beigabe 😉
Leider sind schon einige Ehen geschieden worden,weil ein Partner diese eheliche Pflicht verweigert hat.
Unnütze Gesetze!!!
Ich empfinde es nicht als eheliche Pflicht und ein Richterspruch ist doch nur was wert wenn es dann auch eingeklagt werden bzw. vollstreckt werden kann
Mann Mann was gibts doch soooo viele unnütze Gesetze
glaube schon…es ist in vielen faellen schon zu scheidungen gekommen….pflicht hoert sich nicht so gut an…ueber sex sollte man auf jeden fall vor der ehe besprechen ob oder nicht.dann kann es zu keinen missverstaendnissen kommen.
Es ist eine eheliche Pflicht, aber, da muss ich meinen Vorrednern leider widersprechen, es ist vor Gericht nicht einklagbar. Kein Sex ist weder ein grund für eine Härtefallscheidung, noch kann das Gericht den Partner zur Ableistung von einer bestimmten Anzahl an Wochenstunden verurteilen.
Was vor Gericht versucht werden kann, ist mit Hilfe eines Mediators, d.h. eines speziell ausgebildeten Anwalts, zu einer gütlichen einigung zu gelangen, bei der beide Partner ine iner neutralen Umgebung erklären können, warum sie Sex haben bzw. nicht haben wollen – und dann zu einer gemeinsamen Entscheidung kommen, die in mehr Sex, gleichbleibendem Sex oder auch in der Trennung betstehen kann.
Ist wohl so – finde aber, es ist in unserem Leben eh schon so viel reglementiert, wir müssen dauernd irgendwelche Pflichten erfüllen … der Gesetzgeber sollte sich da ganz raus halten. Sex soll doch Spaß machen – wer aber nicht will, soll nicht per Gesetz dazu verpflichtet werden. Irgendwie eine verrückte Welt …
Gottseidank kann man das nicht einklagen! Aber ich finde es richtig, dass es erstmal als Pflicht festgelegt ist, damit ein Verstoß gegen diese als Scheidungsgrund gelten kann. Für mich jedenfalls wäre es ein Grund mich scheiden zu lassen.
Der Hold hat´s doch gut erklärt.
Schließe mich voll und ganz dessen Worten an..!
Es ist wirklich so , man kann sich scheiden lassen wenn der partner einen den geschlechtsverkehr verweigert.
Ist glaube ich sogar eine Härtefallscheidung
„Die Ehegatten sind einander zur ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet.“ (§ 1353 Bürgerliches Gesetzbuch). Wie sie ihre Gemeinschaft gestalten, ist erst mal ihre Sache. Meistens wird Sex dazugehören – aber nicht unbedingt, wenn sie sich einig sind.
Erzwingen darf ein Ehepartner den Sex nicht – das wäre als Vergewaltigung strafbar. Und auch ein Gericht kann niemanden dazu zwingen, seine „eheliche Pflicht“ zu erfüllen. Also bleibt es eine (meistens schöne) Pflicht, die nicht durchgesetzt werden kann.