Kann ich rechtlich belangt werden, wenn ich vermummt in eine Radarkontrolle gerate?
Sonntag, 25. April 2010, 01:45
Abgelegt unter: Fotos

Wie schauts aus, wenn ich mich verkleide, sodass meine Identität nicht anhand des geblitzten Fotos nachgewiesen werden kann?


13 Kommentare bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

Hinterlase deinen Kommentar!

  • blasius9 sagt:

    ein eindeutiges nein .
    ich bin immer verkleidet , bis hin zur unerkenntlichkeit .
    lederoveral , motorradstiefel , windhaube ( da siehst du nur meine augen ) sturzhelm usw .
    und im fasching kannst du ja auch verkleidet auto fahren .
    dein kennzeichen ist wichtig , da kannst du dich aber auch rausreden , du bist selbst nicht gefahren .
    nach 3x wird dir halt ein fahrtenbuch auferlegt , wo wann wer fährt , also hast du rechenschaft
    über jeden gefahrenen kilometer abzulegen .
    nicht angenehm .

  • Yigga sagt:

    Ansich hast du gute Karten, kommt auf den Grad der Unkenntlichkeit an.
    Die Behörde muss dir in jedem Fall wirklich eindeutig nachweisen, dass du der Fahrer warst, der geblitzt wurde. Ansonsten kannst du jederzeit sagen, dass du dein Auto an Freunde verliehen hast und du nicht weißt, wer von denen gefahren ist.
    Aber: Vorsicht! Deine Identität kann alleine schon an deinen Gesichtskonturen und Proportionen nachgewiesen werden. Oder an der Körpergröße, die das Foto widerspiegelt.
    P.S.: Fahr vernünftig und halte dich an die Geschwindigkeitsvorgaben. Ist besser für dich – aber vor allem für deine Mitmenschen… 😉

  • bon scott forever sagt:

    ein kumpel, der in einer motorradgang ist, hat mal darüber ein bisschen länger geplaudert:
    einer der anderen biker ist ma mit 100 km/h zu schnell geblitzt worden. einen tag später hatte er besuch.
    biker: sie können mir nichts nachweisen
    polizist: ich sehe hier auf dem foto krümmer xy, pumpe z und veränderungen xyz, alle in ihren fahrzeugschein eingetragen. und sie sind der einzige, auf den diese angaben in deutschland zutreffen. und dort an der wand haben sie die jacke mit einem riss in brusthöhe. gucken sie ml hier auf dem foto.
    irgendwann haben sie mal im fernsehen eine reportage über blitzer gezeigt. einer hatte sein nummernschild verdeckt, sich selber vermummt und der kumpel hat den allerwertesten in die kamera gehalten. und den haben sie anhand der narbe auf der pobacke rausgefunden :-))
    alles klar, ob vermummung eine gute idee ist?
    @fragesteller: gökay benutzt den sogeannten „plattdeutschen genitiv“, der ist auch als grammatikalische sonderkonstruktion erlaubt.

  • leuchtfa sagt:

    Also es gibt nichts in der Straßenverkehrsordnung, das einem verbietet als Autofahrer einen Helm zur zusätzlichen Sicherheit aufzusetzen.
    Auch einen Verband weil man einen Pickel auf der Nase hatte, kann man einem wohl nicht verbieten.
    Wohl aber eine Halloween-Maske, die keinen Nutzen hat sondern eher die Fahrsicherheit beeinträchtigt.
    Aber wenn man damit in die Radarkontrolle rauscht, dann bekommt sowieso erst einmal der Fahrzeughalter den Strafzettel und an den wird man sich halten um die Geldbuße zu kassieren – egal ob da wer als Weihnachtsmann verkleidet war oder einen Tarnumhang trug.

  • Stoffel sagt:

    Ich geh‘ mal davon aus, dass Du nicht zu Fuß geblitzt wirst.
    Auch Motorradfahrer sind kaum zu ermitteln, weil die meisten
    Radargeräte nur die Fotografie von vorne auslösen.
    So oder so wird der Halter (nicht der Besitzer (ist rechtlich ein Unterschied))
    angeschrieben. Und der wird ja wissen, wem er wann das Auto geliehen hat
    und sich die Kohle von Dir wieder holen.
    Halte Dich im Zweifelsfall an die erlaubte Höchstgeschwindigkeit und
    denk‘ dran, dass Du durch Rasen auch andere gefährdest.

  • funship sagt:

    Wenn der Fahrer nicht festgestellt werden kann, dann kann auch niemand belangt werden – die Halterhaftung gilt nur im ruhenden Verkehr. Dem Halter kann allerdings die Führung eines Fahrtenbuchs auferlegt werden.

  • Franky sagt:

    Wenn sie dich bei frischer Tat ergreifen bist du dran, und ansonsten sowieso weil du wahrscheinlich auch noch der Halter von dem Fahrzeug bist.
    Gruß
    Franky

  • Freelove sagt:

    Dann kann man Dir nicht nachweisen dass Du es warst. Ist mir mal ungewollt passiert, ich mußte dann 3 Monate ein Fahrtenbuch führen und gut wars. Sonst wäre das Ding weg gewesen, war etwa 70 zu schnell.

  • kafri sagt:

    ich nehme doch nicht an, dass du dich als kopftuchhexe verkleiden willst?
    in diesem fall wärest du für mich ein fall, dich sofort für jahre ins gefängnis zu treiben

  • ben_gun8 sagt:

    vermummungsverbot in Deutschland! Merck dir das und die Cops zwingen den halter zu zahlen macht er das nicht weil er sagt er weiss nicht wer den wagen hatte muss er ein Fahrtenbuch Führen!

  • kürtrses sagt:

    dann wird vermutlich der autobesitzer(an hand Kennzeichen) verurteilt.

  • Zack hier bin ich sagt:

    Wenn du eine Burka trägst wahrscheinlich nicht die sind in DL erlaubt.
    ff

  • Gökay sagt:

    die schaun ja nicht auf dich xD..sondern auf die plakette von deinem auto ^^XD



Einen Kommentar hinterlassen