Wie weit darf ein Staat im Namen der ‚Wettbewerbsfähigkeit‘ gehen ?
Samstag, 24. April 2010, 13:24
Abgelegt unter: Regierung

Wie viele sozial absichernde Gesetze darf er abschaffen ? Wie weit darf er den Kündigungsschutz beschneiden ? Die Ladenöffnungszeiten erweitern ? Und darf eine Regierung überhaupt etwas im Namen der Wettbewerbsfähigkeit durch setzen – diese Bezeichnung ist doch eigentlich ein unternehmerischer Begriff aus der Wirtschaft ?


8 Kommentare bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

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  • lajoliem sagt:

    Frage 1: Die Grenzen finden sich im Grundgesetz. Demnach ist der deutsche Staat unter anderem ein Sozialstaat – das soziale Netz also aufzulösen, verstößt gegen Verfassungsrecht. Von daher sind dem Gesetzgeber in Punkto Sozialgesetzgebung einigermaßen die Hände gebunden.
    Kündigungsschutz beschneiden – ich darf Dich hier einmal aufklären: Der Staat beschneidet ihn nicht, sondern in Deutschland setzt er ihn ein und überwacht die rigorose Umsetzung. Einen so arbeitnehmerfreundlichen Kündigungsschutz wie in Deutschland gibt es vielleicht noch in Frankreich – und sonst nirgends. Was hier alles geht – da schüttelt man im Ausland den Kopf drüber, insbesondere in den Vereinigten Staaten. Ein Freund fragte: „So what if I hire someone, and it turns out he’s an asshole?“ Die Antwort lautet: Da hat der Arbeitgeber eben Pech gehabt. Das hat der Amerikaner nicht verstanden, und ich kann es ihm nicht übelnehmen. Ich versteh es auch nicht und bin für eine Lockerung des Kündigungsschutzes und auch der Arbeitnehmermitbestimmung. Irgendwann kommen wir damit an einen Punkt, an dem das Unternehmen zu Lasten aller und zugunsten eines Einzelnen gelähmt wird.
    Die Ladenöffnungszeiten: Das ist Sache der Länder. Da hat jedes Bundesland selbst drüber zu entscheiden. Allerdings ist die Lobby der Gewerkschaften hier extrem stark – ich denke zum Beispiel nicht, dass der freie Sonntag in naher Zukunft fallen wird (und in einem CSU-regierten Bayern wohl niemals). Da beschneidet der Staat also auch nichts, höchstens das einzelne Bundesland. Ich als Kunde finde das übrigens super – am liebsten wären mir 24h Öffnungszeiten, sieben Tage die Woche. Das Argument der Gewerkschaften, dann würden nachts nur die armen Mütter, die tagsüber Kinder versorgen, in den Läden stehen und das würde die Familie zerstören, finde ich wenig stichhaltig – die Erfahrung aus anderen Ländern zeigt, dass nachts/spätabends insbesondere Studenten/sehr junge Leute arbeiten – und zwar gern, wegen der extrem hohen Zuschläge. Also auch nicht das Problem, weder rechtlich, da Ländersache, noch – meines Erachtens – sozial-wirtschaftlich.
    Und ja, es ist durchaus möglich, dass das Wort „Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Marktes“ mal in einer Gesetzesbegründung auftaucht. Zu jedem Gesetz, das der deutsche Gesetzgeber erlässt, gibt es online Gesetzesbegründungen zu lesen, die die Motivation des Gesetzes darlegen – notwendig, damit der Bürger nachvollziehen kann, warum es den Paragraphen xy gibt. Die Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Marktes ist extrem wichtig – und zwar nicht für den Staat Deutschland (auch, natürlich), sondern vor allem für seine Bewohner, insbesondere die Arbeitnehmer. Kein wettbewerbsfähiger deutscher Markt = Abwanderung der Arbeitsplätze = Abwanderung qualifizierter Kräfte = demographisches Problem, Rentenproblem und soziales Problem. Von daher fließen natürlich auch wirtschaftliche Erwägungen in die Gesetzgebung ein – der Gesetzgeber wäre extrem kurzsichtig, würde er sie außen vorlassen.

  • allwissende Müllhalde sagt:

    der Staat sind wir alle und wir alle bestimmen, was passiert!
    Jeder kann wählen gehen und jeder kann sich wählen lassen.
    Wettbewerbsfähigkeit gibts in allen Bereichen. Wenn ich auf der Pirsch nach Damen bin, muss ich wettbewerbsfähig sein.
    Wettbewerb gibts in jedem Vogelschwarm!
    Selbstverständlich dürfen die Volksvertreter Gesetze verabschieden, die grundgesetzkonform sind. Das ist übrigens deren Job! Volksvertreter und Volk gestalten ihr Gemeinwesen selber!

  • TeufelX sagt:

    Soviel die Politiker wollen, klage dagegen , da stösst Du auf Richter, die von der Parteischiene dahin gekommen sind!
    Aber: Wir kennen die Schröderschen Hartz Gesetze, den Soli, die Mehrwertsteuererhöhung, die militärische Offensive,
    und wie wir wissen: Der Kosovo wird durch die EU am leben gehalten, aber Merkel legt noch 100 Mio drauf, der Kindergarten um die Ecke, die Schule? Ländersache!
    Aber: Sozialtarife? Nein! Es ist Betrug an Euch wie hier: Geld ist für die Wirtschaft, nicht für Menschen!
    Dieser Staat, abhängig von Konzernen, ist wie F!
    Aber der Wähler ist das Schlachtvieh!

  • alleeins sagt:

    Wettbewerb ist der Grundgedanke der Marktwirtschaft. Ohne Wettbewerb gibt es keine funkionierende Preisbildung und eine Mangelwirtschaft wie in der DDR.
    Die schächeren Menschen in unserer sozialen Gesellschaft müssen unterstützt werden.
    Wenn man aber Branchen wie die Landwirtschaft oder Unternehmen wie die Landesbanken geschützt werden gibt es für alle weniger zu verteilen.
    Auch Mindestlöhne und den Kündigungsschutz halte ich für problematisch da dies die freie Preisbildung stört und somit zu einer struckturellen Arbeitslosigkeit führt. Es ist besser den Einzelnen nach seinen individuellen Fähigkeiten zu fördern.

  • Matthias sagt:

    er kann sehr weit gehen.
    Grenzen sind nur durch das Grundgesetz gesetzt, das etwa die Koalitionsfreiheit, also die Möglichkeit Gewerkschaften zu bilden, garantiert. Andere Grundrechte sind natürlich ebenfalls zu beachten.
    Eine weitere „Hürde“ ist natürlich auch die Durchsetzbarkeit in der Bevölkerung.
    In diesem Rahmen liesse sich unsere Sozialordnung völlig umgestalten. Wir sind nur den Wandel nicht gewohnt und überängstlich. das Wort Reform wird inzwischen ja als Drohung aufgefasst.
    Konkret: der Kündigungsschutz hat den Anstieg der Arbeitslosigkeit offensichtlich nicht aufgehalten,
    Vernünftiger wäre ein System, wo der Abeitgeber relativ problemlos kündigen könnte, aber eine Abfindung zahlen müsste, etwa halbes bis ein Monatsgehalt pro Jahr der Betriebsangehörigkeit. Das kündigen „alter“ Mitarbeiter wäre also teurer.

  • Max sagt:

    Nachdem es staaten gibt die keine soziale absicherung garantieren gibt es niemandem der es de staat verbieten könnte, jedoch gibt es für alles grenzen bei ene sich die bevölkerung querstellen würde. es gibt jedoch keinen verfassungsmäßigen schutz zb. für ladenöffnungszeiten.

  • emma5 sagt:

    So weit, wie möglich.
    Jedoch nicht durch die Abschaffung der sozialen Absicherung, sondern durch talentiertes, innovatives Management der Wirtschaft, damit jeder eine angemessene Beschäftigung bekommt und dem wirtschaftlichen Wachstum beiträgt.
    Und was soll aus der aktuellen Situation werden?? Nur der weitere systematische soziale Abbau.

  • Paul sagt:

    Soziale Grundversorgung ist wichtig..
    Vor allem die Medizin und Sozialhilfe (Unterkunft, Essen, Kinder, Bildung) braucht Unterstützung
    Kündigungsschutz unwichtig..
    Ladenöffnungszeiten im Rahmen der Ruhestörung..
    zum Thema Wettbewerbsfähigkeit:
    Der Staat muss vor allem den Lohn der Arbeit festlegen, damit ist die Kaufkraft gesichert und der Kunde entscheidet den Wert einer Ware >Angebot u. Nachfrage
    Verdient der Arbeiter einen angemessenen Lohn fallen viele Probleme weg. Wie z.b. Arbeitslosigkeit >manche gehen weniger arbeiten >mehr Jobs
    Arbeitslosengeld könnte abgeschaft werden (nur noch Sozialhilfe), denn die Leute könnten zeitweise von Ersparnissen leben >faire Aufteilung der Steuergelder
    Kleine Betriebe müssen erhalten und gefördert werden..
    Mit Steuererleichterungen, oder (besser) Versteuerung der Arbeitszeit einer Maschiene
    >Erhalt der Arbeitsplätze, Beitrag in die Staatskasse, höhere Preise für unschlagbar billig produzierte Produkte (vergl. Handarbeit)
    Handarbeit bleibt erhalten bzw. hat eine Chance..
    Die Politik sollte einen Rahmen schaffen in dem eine Gesellschaft unabhängig und gut leben kann.
    Dafür gibt es viele Möglichkeiten…
    Es werden vor allem Länder mit guten Bedingungen erfolgreich bzw. wohlhabend sein.



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