Hundehaltung in Mietwohnungen?
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Samstag, 24. April 2010, 02:22
Abgelegt unter: Haustiere
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Hi,
ich möchte bald umziehen und habe einen Hunde (Yorkshire-Terrier). Aber viele Vermieter wollen keine Haustiere/Hunde. Aber ich hab mal gelesen und/oder gehört, dass das bei Yorkies nicht gilt, egal, was der vermieter sagt. Weil die sehr klein sind oder so. Jetzt frage ich euch, was wisst ihr davon, ist das so, darf ich meinen kleinen Hund mit in die Wohnung nehme, egal was der Vermieter sagt, oder nicht?
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Hundehaltung ist IMMER zustimmungspflichtig. Sonst fliegst Du fristlos raus. Mit Deinem Hund. Und das ist auch gut so.
Auch kleine Hunde bellen laut. Aus diesem Grunde ist es in einer Mietwohnung meistens nicht erlaubt.
Vorher von Vermieter schriftlich die Genehmigung geben lassen,damit du später keinen Ärger bekommst.
Hundehaltung, egal wie groß er ist, kann mietvertraglich von der Zustimmung des Vermieters abhängig gemacht werden.
Lies mal hier:http://www.anwalt-tip.de/artikel,Tierhal…
Hallo
wer einen Hund unbedingt halten will, sollte sich im Tierheim eine Wohnung suchen.
Der Hauseigentümer kann bestimmen was in seinem Haus leben darf.
Hauseigentümer und Mitbewohner haben da so Ihre Erfahrungen, und lehnen das mit gutem Grunde ab.
Der Gesetzgeber hat die Haustierhaltung überarbeitet. Kleintiere, die in Aquarien, Terrarien und/ oder Käfigen gehalten werden, bedürfen keiner Zustimmung (Ausnahme Giftige/ gefährliche Tiere).
Bei Hunden und katzen sieht das anders aus und auch die Gerichte urteilen unterschiedlich.
Du bekommst auch für einen Yorkshire-Terrier keinen Freischein. Du benötigst die Erlaubnis des VM!
Habe folgenden Artikel in der Köln. Rundschau gefunden
Was auch im Mietvertrag steht: Yorkshire-Terrier ist erlaubt
ERSTELLT 02.01.08, 11:57h
Berlin – Das Halten von Yorkshire-Terriern in der Mietwohnung ist immer erlaubt – unabhängig davon, was im Mietvertrag steht. Der Hintergrund ist, dass sie andere Hausbewohner erfahrungsgemäß nicht belästigen, erläutert der Deutsche Mieterbund (DMB) in Berlin.
Er beruft sich dabei auf Urteile der Landgerichte Kassel (Az.: 1 S 503/96) und Düsseldorf (Az.: 24 S 90/93). Yorkshire-Terrier werden damit im Mietrecht behandelt wie Kleintiere.
Denn auch Hamster, Schildkröten, Goldfische oder Ziervögel dürfen Mieter ohne vorherige Zustimmung des Vermieters halten. Die Terrier sind damit eine Ausnahme: Denn gerade über die Haltung von Hunden und Katzen gibt es immer wieder Streit vor Gericht, und in der Regel ist die Haltung eines Hundes zwischen Vermieter und Mieter individuell zu vereinbaren. (dpa/tmn)http://www.rundschau-online.de/jkr/artik…
Wenn Du das meinst , muß es ja nicht stimmen, wenn der Vermieter dagegen ist, und es ausdrücklich nicht will kannst Du gar nichts machen, oder ist Dein Hund, weil Du es willst eine Katze ! Dann muß er aber Miauen und nicht bellen oder kleffen. Ist er jetzt gegen Tierhaltung oder gegen Hunde !
Vermieter fragen :-))) ich denk gegen so ein kleines Tierchen hat der sicher nichts ein zu wenden 🙂 viel Glück
Ein generelles Verbot der Tierhaltung in einer Mietwohnung ist unwirksam.
Kleintieren, wie z.B. Hamster, Ziervögel, Zwergkanninchen darf der Mieter immer halten – BGH (AZ: VIII ZR 10/92).
Ob auch ein Yorkshire-Terrier zu den Kleintieren zäht ist in der Rechtssprechung umstritten. – LG Essen (AZ: 1 S 497/90).
Steht im Mietvertrag, dass der Mieter keine Hunde oder Katzen halten darf, dann gilt das auch. Das Grundrecht des Mieters auf freie Entfaltung der Persönlichkeit wird nicht verletzt. BVerfG (AZ: 1 BvR 126/80).
Nein, das mit den Yorkies stimmt nicht. Sogar bei Chihuahuas ist das nicht erlaubt. Und bei meinem Hund übrigens auch nicht… (leider)
Ist halt nur erlaubt, wenn der Vermieter es erlaubt (der Satz hört sich komisch an, ist aber wahr).
Außerden kläffen kleine Hunde meistens ziemlich. Kommt halt auf die „Erziehung“ an.
Weniger ist mehr?!
Na, wie auch immer. Ich wünsche dir noch viel Glück bei der Wohnungssuche mit Hund.
LG
Hundehaltung ist nur mit Zustimmung des Vermieters erlaubt.
Hund ist Hund.Auch für Deinen braucht man die Genehmigung.
Sprich einfach mit deinem Vermieter . Meist geht es nur darum ob ein Hund sehr bellt und da ist die größe ja egal .
Hundehaltung – da ist die Größe erst einmal nebensächlich – bedarf der Zustimmung des Vermieters. Und da kommst du nicht umhin, dich mit deinem Vermieter entweder zu einigen oder eine andere Wohnung zu mieten.
Das ist in der Rechtssprechung auch nicht umstritten, wie rob meint.
Nein, das darst Du nicht.
Ich kenne das Problem, ich habe 2 Jahre gesucht, bis ich eine Wohnung hatte wo Hunde erlaubt waren.
Dir Größe des Hundes spielt dabei keine Rolle, die kleinen können genauso viel „Ärger“ machen, wie die großen.
Hunde, gleiche welcher Rasse, gehören nicht zu den Kleintieren, die generell in Mietwohnungen gehalten werden dürfen. Auch noch so kleine Hunde müssen das gemeinsame Treppenhaus benutzen und können, falls sie schlecht erzogen sind, mit ihrem Gekläffe anderen Mietern ganz schön auf dem Geist gehen.
Außerdem ist es doch unsinnig, von vornherein auf Konfontration mit dem Vermieter oder den Mitmietern zu gehen, das gibt nur unnötigen Ärger. sieh zu, daß Du eine Wohnung findest, wo Hundehaltung erlaubt ist.