Darf ich ein Tier in meiner Wohnung halten?
Donnerstag, 22. April 2010, 08:03
Abgelegt unter: Haustiere

Hallo, ich bin Studentin und wohne jetzt seit Oktober 09 in einem kleinem Appartement. Da ich es von Kind an gewohnt bin mit Tieren zu leben hätte ich gerne ein kleines Haustier wie z.B ein Meerschweinchen oder ein Kaninchen. In meinem Mietvertrag steht wörtlich keine Haustiere. Ich habe darauf hin vor dem Einzug meine Vermieter, die über mir wohnen gefragt und die meinten, dass die das nicht möchten. Da ich aber 300 km von Zuhause weg wohne und nicht grade in Uni-nähe fühle ich mich einsam. Meine Frage jetzt, ist es wirklich verboten einen kleinen Freund anzuschaffen? Und was ist wenn ich es einfach heimlich mache?


13 Kommentare bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

Hinterlase deinen Kommentar!

  • Lesovik sagt:

    Du darfst. Der Passus „keine Haustiere“ oder „Haustiere verboten“ ist rechtswidrig und verstößt gegen die Grundrechte.
    Schon vor Jahren wurde durch den BGH eine Klausel, welche das generelle Tierhalteverbot beinhaltet, für Unwirksam erklärt (AZ: VIII ZR 10/92).
    Selbst Yorkshire-Terrier, so befanden die Landgerichte Kassel und Düsseldorf übereinstimmend, seien wie Kleintiere zu behandeln, und ihre Haltung sei daher generell zulässig. Ergo sollte es bei Meerschweinchen, Mäusen, Ratten, Vögeln, Fischen, Kaninchen oder Katzen ebenso sein.

  • lasosama sagt:

    Kleintiere wie Hamster, Meerschweinchen, Fische etc sind in dieser Klausel nicht inbegriffen. Das gilt meist eher für Hunde und Katzen.
    Allerdings sind Nager meistens Rudeltiere und sollten nicht alleine gehalten werden UND Ratten sind ein Fall für sich, denn viele Hausbesitzer wollen kein „Ungeziefer“ im Haus (als was Ratten nunmal oft angesehen werden) und da muss man sich dann auch an das Verbot halten wenn der Vermieter da partout gegen ist.

  • Lisa P sagt:

    Wie die anderen schon schreiben, Kleintiere dürfen nicht verboten werden!
    Aber informier dich bitte vorher, was dein gewünschtes tier benötigt, da man z. Bsp. Meerschweine und Kaninchen nicht alleine halten sollte und auch sonst noch einigs beachten muss!

  • Der tut nix sagt:

    Tiere,die in Käfigen gehalten werden,kann ein Vermieter,nicht verbieten.Bin Mietglied,im Mieterschutz und daher informiert,daß es nicht verboten ist,solche Kleintiere zu halten.

  • balou♥ sagt:

    Kleintiere wie Meerschweinchen, Mäuse, Hamster, Fische und dergleichen sind IMMER erlaubt – können auch durch ein Haustierverbot im Mietvertrag nicht verboten werden.http://www.verbraucher-urteile.de/miet/t…

  • Puschi sagt:

    Kleintiere darfst du immer in der Wohnung behalten !!!!!! Egal was im Mitvertrag steht ach ja falls dein vermieter Stress macht geh zu deinem Anwalt und lass es dir ausdrucken 😉
    viel Glück !

  • T.U sagt:

    Kleintiere wie Meerschweinchen oder Kaninchen sind immer erlaubt 🙂

  • carmen sagt:

    Ich kann mich den anderen nur Anschlissen.

  • partymau sagt:

    du darfst Hasen fische ratten alles was Kleintiere sind halten sie mein et dadurch katzen zb oder hunde aber du kannst mal bei den mieter-bund nachf fragen die sagen es dir genauer

  • pebunga sagt:

    Ich habe einen Hausdrachen.
    Der steht im Mietvertrag.

  • Kristina sagt:

    da du vom gesetz her nicht dazu gezwungen bist, kleintiere anzugeben, kannst du dir ruhig einen nager holen 🙂

  • pyjs98 sagt:

    Frag doch mit wem du diesen Vertrag gemacht hast.

  • AllWande sagt:

    Wenn steht keine Haustiere…
    nimm Kamel oder Krokodil…



Einen Kommentar hinterlassen