Haustiere nicht erlaubt laut mietvertrag. frettchen wohl??gelten als klein/ziertiere.?
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Dienstag, 20. April 2010, 13:02
Abgelegt unter: Haustiere
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Da mußt du deinen Vermieter fragen ob er sie duldet ? Fische , Hasen, Meerschweinchen und Vögel sind meistens erlaubt, trotz HAUSTIERE VERBOTEN !
Das ist immer etwas verzwickt was in den Mietverträgen über Tierhaltung steht und was laut Gerichtsurteil dann doch wiedersprüchlich ist .
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Bei Frettchen ist es nicht ganz geklärt als was sie gelten.
Grundsätzlich können sie verboten werden, sollte der Vermieter etwas dagegen haben, da der Geruch und die Aktivität höher ist als, die von Vögeln oder sonstigen Kleintieren. Auch Gerichte entscheiden meistens im Sinne des Vermieters!
Ich persönlich würde die Sache erst mit dem Vermieter klären, denn es ist nicht im Sinne der Tiere, sie später wieder abzugeben, wenn der Vermieter ein späteres Verbot ausspricht.
Edit: Zudem möchte ich noch an dieser Stelle sagen, dass Frettchen definitiv keine Wildtiere sind! Marder, Iltis und Wiesel ect. sind Widltiere, Frettchen hingegen wurden aus Verpaarungen einiger dieser Tiere gezüchtet und wuchsen von dort an in „Gefangenschaft“ auf. Sie sind so domestiziert wie Hund und Katze auch – nur eben nicht so bekannt als „normales Haustier“. Die Katze übernahm die Aufgabe der Frettchen in den adligen Häusern (Mäuse- und Rattenjagd) und so wurde das Frettchen ausschließlich als Kaninchenjäger verwendet, wodurch sie weniger bekannt beim „normalen Volk“ waren. Anmerkung: Kaum zu glauben, dass diese quirligen Tiere gerne vom Adel gehalten wurden… *grins*
Somit steht fest: Sie riechen wie Wild, sind aber keines.
In der Schweiz wurden sie bis vor kurzem noch als Wildtier betitelt – was sich aber durch intensive Aufklärung nun geändert hat. Nun zählen sie auch dort als Haustiere (zumindest was die Ein- und Ausfuhr betrifft).
Frettchen gehören in die Kategorie „Käfigtiere“. Ich könnte mir vorstellen daß das erlaubt ist.
Ein Hausverwalter darf nur ein Hundeverbot aussprechen. Andere Kleintiere oder auch Katzen sind davon ausgenommen.
Folgende Klauseln sind unwirksam: „Tiere dürfen nicht gehalten werden“ oder „Das Halten von Haustieren ist untersagt“. Da diese Klauseln auch die Haltung von Kleintieren (z.B. Zierfischen, Wellensittichen, Goldhamstern, Mäusen) verbieten, die weder den Nachbarn, noch den Vermieter stören können, sind sie unwirksam. Der Mieter darf also Kleintiere dieser Art halten, da sich diese Tierhaltung im Rahmen des bestimmungsgemäßen Gebrauchs hält.
Wirksam ist auch folgende Klausel: „Die Haltung von Haustieren bedarf der Zustimmung des Vermieters“. Hier ist der Vermieter grundsätzlich in der Entscheidung frei, ob er Hunde- oder Katzenhaltung erlaubt. Seine Entscheidung muss sich aber an sachlichen Kriterien ausrichten. Solche Kriterien sind die Eignung des Mieters zur Tierhaltung, die ablehnende Haltung anderer Mieter zu der Tierhaltung (= Frage des Hausfriedens) oder die Gefahr, dass nunmehr auch eine Vielzahl der anderen Mieter entsprechende Tiere halten wollen
Wo keine Haustiere erlaubt sind, sind Frettchen keine riesengroßen Wale aber auch keine „Ziertiere“! Sie sind Wildtiere zwar, doch auch in der Haushaltung immer noch Tiere und wie Haustiere zu behandeln. Einzige denkbare Ausnahme wäre der Wellensittich, den wohl kein Hauswirt verbieten wird…. Bei kreisenden Ara hätte ich da eher Bedenken!