Frage bzgl Sorgerecht / Einklagen; Kinder in Schweiz, kein „deutscher“ Rechtszugriff?
Dienstag, 20. April 2010, 10:25
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Ich habe eine Frage – eine Bekannte hatte sich nach der Scheidung außergerichtlich mit ihrem Mann auf geteiltes Sorgerecht geeinigt. Da sie sehr unter Druck gesetzt wurde und sie auch keine finanzielle Sicherheit zu bieten hatte, stimmte sie zu, daß die Kinder beim Vater im ehemaligen gemeinsamen Haus wohnen durften. Als dieser dann mit den Kindern aus beruflichen Gründen in die nahe Schweiz ziehen wollte, gab sie ihre Einverständnis, unter der Bedingung, daß sie nat. die Kinder nach wie vor sehen kann.
Nun bockt dieser aber, und läßt sie kaum zu den Kindern. Das Problem: das deutsche Jugendamt meint, daß sie zwar das Recht dazu besitzt, ihre Kinder zu sehen, allerdings könne es nichts tun, da die Kinder sich nun in der Schweiz befinden und damit außerhalb des Einflußbereichs des Jugendamts. Das Schweizer Jugendamt sagt, es könne ebensowenig etwas tun, weil die Abmachung nach deutschem Recht erfolgte.
Hat jemand weiterführende Informationen dazu, wohin wendet man sich am besten (- Kostenlose Rechtsberatung wird jetzt wohl der erste Schritt sein, anonsten?).
Noch eine zusätzliche Information: die Kinder und der Vater haben die deutsche Staatsbürgerschaft, die Mutter die türkische.


2 Kommentare bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

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  • pepita sagt:

    Wie lange ist denn der Mann in der Schweiz? So weit ich weiss bekommt man in der Schweiz nur bedingtes Aufenthaltsrecht und muss nach Ablauf dessen wieder in sein Heimatland zurück. Zumindest für ca. drei Monate. Erst nach mehrjährigem Aufenthalt in der Schweiz und dauerhafter Beschäftigung bekommt man ein Dau eraufenthaltsrecht. Das weiss ich, weil ich selbst in der Schweiz gelebt habe. Folglich muss der Mann ja auch wieder nach Deutschland zurück kommen.
    Ansonsten kann ich nur raten – es gibt in jeder Gemeindebehörde eine Art Schiedsstelle, die man aus dem Ausland anrufen kann. Ich weiss aber leider die genaue Bezeichnung nicht mehr.
    Diese ist kostenlos und die kümmern sich dann um solche Sachen. (ich kenne das halt vom Arbeitsmarkt her)
    Inwieweit diese sich um Sorgerechtsangelegenheiten kümmern kann ich nicht sagen.
    Hoffe aber, dass ich irgendwie helfen konnte.

  • Tóstbród sagt:

    Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte….?
    was stellt die Mutter sich denn vor? geht es um den Umgang mit den Kindern? geht es um etwas anderes…
    die Ämter können vermitteln… durchsetzen mit Zwang ist schon immer in solchen Fällen übel.
    Meist ists ja andersrum, da wird den Vätern der Kontakt verweigert. Das ist genauso irre.



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