Bin ich verpflichtet, mein Haustier abzuschaffen, wenn es der Vermieter verlangt?
Dienstag, 20. April 2010, 02:20
Abgelegt unter: Haustiere

Tierhaltung nur erlaubt, wenn sich Mitmieter( Untermieter) nicht belästigt fühlt. Anschuldigungen des Untermieters sind gelogen.


12 Kommentare bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

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  • Anonymous sagt:

    du solltest mal was genauer werden. das ist nämlich mein spezialgebiet, das ich selbst hundehalter bin und schon einige derbe possen erlebt habe.
    wäre z.bsp. gut zu wissen, um was für ein tier es sich handelt?? und überhaupt, dein UNTERMIETER ( dein untermieter?????????? ) mokiert sich über dein haustier ?
    normalerweise hat der gar nichts zu melden. der würde bei mir heute nacht noch vor der tür liegen. da könnte er sich 10 mal eine einstweilige verfügung holen, um sein untermietvertrag durchsetzen zu wollen.
    schreib doch noch mal, was für ein tier es ist, wie lange du dort wohnst, ob andere mieter ein tier haben, ob im mietvertrag darüber was festgehalten wurde, hat sich außer dein untermieter jemand anderer beschwert über dein tier, besteht zwischen dir und untermieter ein vertrag ect. ect.
    unzureichende info, unzureichende antwort. wenn du willst, kannst du mir auch mailen. obwohl es hier, u.u. auch andere vielleicht noch mit betreffen kann.
    aber vielleicht ´ne kurze mail, um bescheid zu geben, das du deine frage ergänzt hast, damit ich nicht immer nachschauen muß.
    gruß, blowfly.
    meinst du mit untermieter vielleicht deinen nachbarn, der unter dir wohnt? selbst wenn er/ sie sich wegen irgendwas genervt fühlt,( sollte es so sein.) heißt das noch lange nicht für dich, das du dein tier weggeben mußt. manche drecksäcke versuchen halt nur, ihre unzufriedenheit und oder dummheit, auf kosten schwächerer, in den fall dein haustier, auszutragen. du hast vielleicht ein tag zu spät den flur gereinigt, oder nicht ihren vorstellungen nach, sauber genug……… solch konservativen fallen ja endlos gründe ein, um einen nachbarn das leben schwer zu machen. reicht schon aus, wenn ihnen deine gardinen nicht weiß genug sind, oder du statt gardinen ein pflanzenfenster hast. „was fällt dir ein, das zerstört das allgemeinbild des hauses. du hast dich ihnen anzupassen.“ kotz…. oder deine fenster sind nicht geputzt, “ ludwig, hasse gesehen, die schmierige jansen mit ihren köter, hat ihre fenster immer noch nicht geputzt. ruf doch mal den vermieter an…“ und dem vermieter gehen solche menschen auch endlos auf die nerven.
    DIE KATZE BLEIBT DEFINITIV !!!!!!!!!!!! DIESE BLÖDE……
    UNTER DIR HAT GRUNDSÄTZLICH WAS GEGEN TIERE .
    ÜBERHAUPT DIESE MIESE UNVERSCHÄMTHEIT, DU WOHNTEST SCHON VOR IHR DA, JETZT ZIEHT SIE EIN UND ERWARTET, DAS SICH ANDERE NACH IHRE PFEIFE RICHTEN. DER ALTEN WÜRDE ICH ES ZEIGEN. UND DAS DIE KATZE SO AUF DEM BALKON MACHT, WEN WILL SIE DAS WEISMACHEN??? AUSSERDEM KANN DER VERMIETER DIR NICHT JETZT WEGEN DIESER SENILEN …… DIE TIERHALTUNG UNTERSAGEN, BEI DER KATZE SCHON GAR NICHT. VERSPROCHEN,EHRENWORT. SOLL DIR DOCH MAL JEMAND DIE URINSPUR VON DER KATZE ZEIGEN. MÜSSTE JA SICHTBAR SEIN UND VOR ALLEN AUCH RIECHBAR, DA KATZENURIN JA SCHON SEHR STARK RIECHT. WÄRE NUR BLÖD, WENN ES STIMMT. ABER SELBST WENN ES SO WÄRE, KÄME DIE KATZE DESHALB NICHT WEG!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!… EINMAL MUSS DIR DIE MÖGLICHKEIT EINGERÄUMT WERDEN, DAS ABZUSTELLEN, SOLLTE DIE KATZE AN DER BALKONWAND PINKELN, DAS ES RUNTERLÄUFT. UND SELBST WENN DIE K:-TOILETTE AUF DEM BALKON STEHEN SOLLTE, WAS MAN ABER EINE ETAGE WEITER NICHT RIECHEN KÖNNTE; ES SEI DENN, DER URIN STEHT DRIN, WAS ICH WOHL NICHT GLAUBE, ZUMAL DIE KATZE DANN AUCH NICHT MEHR REIN GINGE.
    das was ich dir jetzt dazu geschrieben habe, kannst du dich drauf verlassen. hoffe das du jetzt auch ruhiger schlafen kannst. sag der alten, dein anwalt hätte gesagt, wenn sie ein problem mit tieren hätte, solle sie sich vorher erkundigen, bevor sie irgendwo einzieht. und das sie doch ausziehen solle, aber deine katze sicher nicht wegkommt. wenn du ihr das so sagst, kann dir kein mensch was.keiner!!!!!!!!!!
    wenn trotdem noch was sein sollte, schreib mir ´ne mail.

  • Tinchen sagt:

    Frag mal beim Mieterschutzbund nach!Soweit ich weiß brauchst du keine Erlaubnis des Vermieters bei Vögeln,Fischen (sowieso nicht außer ein Riesen Becken) und Katzen!außer sie stinken oder schreien den ganzen Tag!

  • Conny N sagt:

    Schau mal in den Link unten.
    Zitat:
    Weil Hauskatzen bei artgerechter Haltung keinen störenden Lärm verursachen und die Mietwohnung nicht beschädigen, tendiert die Rechtsprechung zunehmend dazu, dass bei Haltung von ein bis zwei Katzen eine Genehmigung nicht erforderlich ist (AG Hamburg WM 1996, 613).
    Hat noch jemand im Haus ein Tier? Das müsste dann auch weg, denn:
    Zudem darf der Vermieter nicht willkürlich handeln und die Mieter unterschiedlich behandeln (LG Hamburg MDR 1982, 146).

  • steffi sagt:

    ich wuerde einen besichtugungstermin mit dem vermieter ausmachen das er sich das mal anschaut und vor allem richt. ich hatte das gleiche problem mal und dann kam der vermieter in meine wohnung und zu den mieter in der unteren wohnnung. und was war dann am ende ich durfte die katze behalten weil er nichts finden konnte…

  • leo_hh19 sagt:

    wenn es so im vertrag steht, hat der vermieter das recht zu verlangen,das die tiere entfernt werden. vielleicht nochmal mit der person reden, die sich aufgeregt hat über die tiere, wo das problem liegt, vielleicht gibt es ja eine lösung untereinander.

  • szeniker sagt:

    Da „belästigt fühlen“ kein objektiver Begriff ist, sieht es schlecht für Dich aus. Über den Wahrheitsgehalt der Behauptungen könnte nur ein Gericht urteilen. Wenn Du es nicht zu einem Gerichtsverfahren kommen lassen willst, sitzt der Vermieter definitiv am längeren Hebel, zumal der sich auf die Aussagen des Mieters berufen kann, ohne daß er sie von Rechts wegen in Zweifel ziehen müßte. Ob ein Prozeß Sinn macht, mußt Du aber bei einem Mieterverein klären.

  • Naomi sagt:

    1.Man braucht keine Genehmigung für Katzen die in der Wohnung gehalten werden, außer sie machen Lärm oder stinken. Außerdem bist du mit der Katze eingezogen und ich denke es hat sich die ganze Zeit niemand beschwert und jetzt kommt so eine und meint sie hat was zu melden, weil sie wahrscheinlich eine Tierfeindin ist. Ich habe irgendwo mal gelesen wenn man ein Tier länger als 5Jahre in der Wohnung hält und es hat sich nie jemand beschwert, dann hat man das Recht das Tier zu behalten. Erkunde dich aber beim Mieterschutz, oder bei einem Anwalt, die kennen sich mit diesen Sachen besser aus.

  • Der tut nix sagt:

    Es ist immer gut,wenn man bei einem Privatvermieter im Mieterverein ist.Man kommt schwer gegen sie an.Wenn die Katze es wirklich macht was die Mieterin sagt,dann hast Du schlechte Karten.Wenn es eine reine Wohnungskatze ist,verstehe ich nicht,wie sie auf den fremden Balkon kommt.Ich habe in der Mieterzeitschrift gelesen,daß man maximal 2 Katzen haben darf und Nachbarn damit leben müßten.Erkundige Dich sonst bei der Rechtsauskunft,die ist billiger,als der Mieterverein,kann aber eben nur Auskunft geben.

  • josip b sagt:

    Anderen Menschen den eigenen Willen aufzwingen wollen,das ist einer der Charaktereigenschaften von euch Tierfanatikern.Du beschwerst dich bestimmt auch ueber zu laute Musik,Motorenlaufenlassen, Bohrmaschinen,oder was auch immer.Wenn du es nicht abstellen kannst,dass dein Faekalienverstreuer deine Nachbarn belaestigt,musst du dir eine andere Wohnung suchen,oder das Viehzeug abschaffen,oder in deinen eigenen 4 Waenden das ermoeglichen,was du deinen Nachbarn zumutest.

  • jujeh sagt:

    Ein Haustierverbot muss eigentlich im Mietvertrag stehen. Der Vermieter kann dir also nicht mal eben zwischendurch die Katzenhaltung untersagen.

  • sa_tyra sagt:

    Nein,
    du wohnst länger in der Wohnung als der Untermieter. Es gab nie Beanstandungen seitens der anderen Nachbarn noch vom Vermieter.!
    Ich gehe davon aus, daß der Untermieter wusste, daß eine Katze in der Wohnung ist und trotzdem ist er eingezogen.
    Ich würde auf jeden Fall mit dem Vermieter nochmals in Ruhe reden, denn er kennt dich länger als der Untermieter.
    Es liest sich so, daß das ein Querulant ist, der keinen Bezug zu Tieren hat.
    Das Wort „Belästigung“ ist zu komplex; es wäre z.B. eine, wenn deine Katze in seine Schuhe pinkelt, oder an seiner Couch kratzt (wenn sie denn Zugang zu dem Zimmer hätte) oder ständig miaut oder es ständig nach Katzenklo riecht.
    Auf keinen Fall trennst du dich von deiner Katze – erwäge – wenn es sich partou nicht regeln ließe – einen evtl. Wegzug.
    Erkundige dich auch mal in einem Tierheim, die haben viel Erfahrungen und können Tipps geben.

  • Anonymous sagt:

    nein, du kannst auf jeden fall widerspruch einlegen. vor allem ist auch entscheidend, was du für ein tier hast und wie lange.. – egal was der mitvertrag sagt! gibt jede menge urteile drüber..
    gib mal bei google wiso, tierhaltung, urteile ein.. da findest du auf jeden fall was drüber.. gab auch vorgefertigte widersprüche ;)))



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