Ab welchem Alter darf man Minderjährige ohne Einverständnis der Eltern fotografieren?
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Montag, 19. April 2010, 22:11
Abgelegt unter: Fotos
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Die Fotos wären Material für meine Vordiplomsarbeit „Jugendliche & Mode“. Es wären normale Fotos, also wie die Jugendlichen auf der Straße angekleidet sind. Keine Veröffentlichung im Web, kein Druck, lediglich ein Exemplar – also meine Vordiplomarbeit. Zu sehen bekommt das lediglich mein Professor und das Prüfungskomitee.
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Du darfst grundsätzlich Personen nur mit deren Einverständnis fotografieren. Von diesem Grundsatz gibt es wenige Ausnahmen. Öffentliche Auftritte, Staßenverkehrsszenen, wenn die Person zufällig im Bild ist. Wenn da Motiv jedoch die Person ist, brauchst du deren Einverständnis, bei nicht voll geschäftsfähigen Personen, das des gesetzlichen Vertreters.
Kannst Du keine Einverständniserklärungen vorweisen, müsste dein Prof Dich durchfallen lassen, weil Du unzulässiges Material verwendest. Ferner musst Du belegen können, woher die Fotos stammen. Also brauchst Du Name und Adresse der Personen.
Nachtrag: Auch für das Interview brauchst Du die Erlaubnis der Eltern.
@quasimodos klon: Würdest Du so mit mir verfahren, würde ich Dich bis zu Eintreffen der Polizei festhalten und wegen Sachbeschädigung in Tateinheit mit Körperverletzung anzeigen. Dann weis Du mal nach, dass ich Dich fotografiert habe. Nur weil ich eine Kamera trage, darfst Du mich nicht überfallen. Wenn Du jedoch der Meinung bist, dass ich Dich als Motiv fotografiert habe, dann kannst Du mich bis zu Eintreffen der Polizei festhalten. Die wird dann die Beweise sichern. Im Steitfall wird dann ein Richter entscheiden, ob Du oder nur eine Straßenszene fotografiert wurde.
@Kosi: Ein Konzert, Festival, Fußballspiel… sind KEINE öffentlichen Veranstaltungen, sondern geschlossene Veranstaltungen zu denen nur der darf, denen auch Eintritt (der kann auch frei sein, entscheidend ist, das man eine Zutrittserlaubnis braucht) gezahlt hat. Demonstration, Maikundgebung, Stadtfest etc. sind öffentliche Veranstaltungen. Selbstverständlich darf man den Kundgebungsredner (auch als Einzelperson am Mikro, nicht aber als Einzelperson beim Biertrinken) und die Kundgebungsteilnehmer als Masse (aber nicht als Einzelpersonen) fotografieren. Glaubst Du wirklich, dass wenn in den Nachrichten Bilder von Demostrationen, die Fans im Stadion usw. gezeigt werden, von jedem eine Einverständniserklärung vorliegt?
Was die Straßenverkehrszene angeht, darf ich selbstverständlich das Brandenburger Tor fotografieren, auch wenn noch Menschen auf dem Bild sind. Ich darf aber nicht den Bayer in der Krachlederen mit Tirolerhut am Brandenburger Tor fotografieren. Entscheidend ist die Frage des Motivs. Wird öffentlicher Raum fotografiert oder Privatraum.
@Kossi: Deiner Behauptung man dürfen keine Straßenszene fotografieren, wird durch Deinen Link widersprochen. Darin steht keine Einverständniserklärung braucht man, bei „Bilder(n), auf denen die Personen nur als Beiwerk erscheinen (§ 23 Abs. 1 Nr. 2 KUG)“
Also wenn mich jemand einfach so auf der Straße fotografieren würde, müßte er damit rechnen, daß ich ihm gewaltsam die Kamera entwende und dafür Sorge trage, daß die Bilder gelöscht werden oder der Film unbrauchbar wird. Dafür würde ich wahrscheinlich nicht mal bestraft, denn hier gibts eine Interessenabwägung und er hätte zuvor meine Erlaubnis einholen müssen. Das ist wohl vergleichbar mit Notwehr zum Schutz des Eigentums. Weiß ich, wozu derjenige das verwenden will? Wenn er es Jahre später auf einmal in Verbindung mit meiner Adresse im Netz verwendet und sich als meine Person ausgibt, wäre ich alles andere als begeistert. Und sicher sein kann man ja nie.
Deshalb hat auch jeder selbst ein Recht darauf, zu bestimmen, was mit seinen Bildern geschieht. Meine Kinder würde ich nicht einfach mal so von einer fremden Person fotografieren lassen.
Wenn Du Leute findest, die evtl. bereit dazu sind, solltest Du vielleicht auch anbieten, die Fotos gemeinsam zu bearbeiten und Gesichter unkenntlich zu machen.
Gar nicht. Und wenn Du sie aus dem Grund brauchst wie Du sagst, ist wohl kein Problem mit den Eltern mal zu sprechen. Hast Du niemanden in der Verwandschaft mit dem Du das machen kannst?
Ab 16. Jahren entscheiden solche Sachen die Jugendlichen selbst. Prinzipiell kein Problem, aber viele Eltern würden trotzdem die Krise bekommen. Gibt in der heutigen Zeit viel zu viele Spinner, ich währe auch nicht begeistert wenn es mein Sohn oder meine Tochter währe und ich wär nicht dabei gewesen.
Denk dabei an die Seite der Eltern. Frag lieber nach bevor es Ärger gibt. Das bedeutet zwar etwas mehr Arbeit, auch weil einige Eltern vielleicht nein sagen, aber lieber so als später dann den Stress.
Ich würde trotzdem auf Nummer sicher gehen und die Jugendlichen und dann deren Eltern fragen. Du kannst ja sie fragen und dann sollen die Eltern ihr Einverständnis geben, kannst ja einen Zettel mitgeben auf dem alles erklärt ist. Du bewegst dich da nämlich in einer Grauzone des Rechts, Wahrung des Persönlichkeitsrechts und was es da noch so alles gibt.
gruß
Franky
Definitiv brauchst du bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, dass Einverständnis des Erziehungsberechtigten, da das Recht am Bild der fotografierten Person gehört. Hierbei spielt es keine Rolle, ob es sich um normale Bilder oder um Aktbilder handelt.
Auch spielt es keine Rolle ob du diese Veröffentlichst oder nur alleine zu Hause anschaust.
Ab 18. Man darf auch nicht wenn es nur für eeine Arbeit ist Leute auf der Straße fotographieren.
Also besorg dir ne Einverständins erklärung die du denen in die Hand geben kannst;)
@ Edit:D Nein darf man nicht weil die Eltern immernoch das Recht über dei Kinder haben das it auch bei Schauspielkindern und Anderen Model Kindern so das geht immer über die Eltern wenn es um Fotos geht wenn du nur ein Interview machst geht das soweit ich weiß so aber mit Foto immer mit eltern!
@ KN
Das mit den öffentliuchen Auftritten oder Staßen Szenen ist ein GERÜCHT jeder der auf ein Foto kommt das veröffentlicht wird oä MUSS gefragt werden nur ist das bei einer menge schwer.
bei viele Konzenten und Festivals steht in den AGB’s das deine Fotos genutzt werden können (ja sollte man mal geseln haben) wenn man als Fotograpg z.b. in berlin bei einer Demo fotos macht die eröffentlicht werden, dann darfst du den Fotographen anscheiben, dass der dein Bild unkenntlich macht,
@ EDIT NOCHMAL:http://www.photoscala.de/Artikel/Das-Rec…
Da kannst du alles nachlesen also Kurz: Fotos auf veranstaltungen wo die Veranstaltung im Vordergrund steht ((sport Karneval etc) da darfst du veröfftentlichen udn machen. Aber reine Staren scene musst du die einwilligung der Person bekommen bei Minderjährigen die der Eltern ich hoffe ich konnte dir helfen!