Kann man eigentlich so große Firmen wie z.B. DHL anzeigen?
Montag, 1. Februar 2010, 04:54
Abgelegt unter: Schweizerfirmen

Wenn man Schaden erlitten hat. Oder lacht die Polizei einen dann aus?
(reines Interesse)


12 Kommentare bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

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  • Adi G. sagt:

    anzeigen kannst du grundsätzlich alle, die gegen öffentliches Recht verstossen haben (Straftatbestand) – Strafverfolgung und Anklage durch die Behörden,
    Zivilrechtlich läuft eine Schadenersatzforderung, die kannst Du nicht bei der Polizei einreichen, das musst Du über den normalen Rechtsweg bestreiten, du bist dann die Klägerin.

  • horsch sagt:

    Wenn Du keinen körperlichen Schaden erlitten hast, kannst Du nur Schadensersatz auf dem normalen Klageweg erheben. Mit Anzeige ist da nix. Damit wirst Du „ausgelacht“.

  • Franky sagt:

    Anzeigen kannst du sie sehr wohl, ist nur die Frage ob das einen Erfolg hat. Aber denke dass schon Erin Brokowitsch damals in den USA ihren Kampf david gegen Goliath gewonnen hatte.
    Gruß
    Franky

  • Orpheus sagt:

    Bei der Polizei kannst nur anzeigen, wenn jemand gegen ein Strafgesetz verstossen hat. Zivilklagen sind immer und gegen jeden moeglich, brauchst aber einen Anwalt, den vorab mal Du bezahlen musst. Und was bei einem Prozess herauskommt, das weiss niemand im voraus.

  • floehche sagt:

    du kannst jeden anzeigen aber erkunige dich über die vorgehnsweise bei deinem anwalt.
    viel glück

  • Sylvia T sagt:

    Ich denke, wenn du genug Geld hast um dir gute Rechtsanwälte und eine Menge Geduld hast, wäre es möglich. Aber die ziehen das so lange in die Länge, daß du wahrscheinlich alleine aufgibst. Wer hat schon Chancen als Einzelner gegen große Firmen, die kommen doch mit einem ganzen Geschwader von Rechtsanwälten angerückt. Wenn du genügend Kampfgeist und genügend Beweise hast, würde ich es zumindest versuchen Lg sylvi

  • wildewal sagt:

    klar kann man, ist nur fraglich wie weit man kommt. das hängt auch vom entstandenen schaden ab.
    gerade grosse firmen haben ein heer von anwälten und sich und in so ziemlich jede richtung rechtlich durch vertragsbestimmungen geschützt.
    anzeige bei der polizei ist immer möglich, auslachen tun sie niemanden, allerdings gibt es auch dinge bei denen sie von einer anzeige abraten (zb. aus nichtigen gründen weil sich der hamster des nachbarn ständig in den eigenen garten verirrt).
    sinnvoller wäre es einen anwalt aufzusuchen der kann dir mehr sagen, auch über erfolgsaussichten solltest du in betracht ziehen vor gericht zu gehen….
    hängt aber wie gesagt vom schaden ab….

  • Freddy sagt:

    Natürlich kann man das,
    aber da solche firmen auch immer eine große rechtsabteilung haben, bietet sich hier erstmal der gang zum anwalt an und danach erst zur polizei, da der anwalt dann schon mal beraten kann in bezug auf die anzeige (sinn/umfang/ausgang)

  • Cabrio Fan sagt:

    Machen kannst das schon, aber wie viel Erfolg du gegen die hast ist fraglich.

  • hajokl sagt:

    Wenn eine Firma sei es DHL bzw. andere Firmen
    für einen Schaden gerade stehen soll können diese angezeigt werden .
    Ich würde die Anzeige über einen Anwalt und nicht selbst
    zur Polizei gehen.

  • riverhin sagt:

    Anzeigen kansst du so ziemlich Alles.
    Beim Verklagen, sieht das schon anders aus.
    In Deutschland können nur natürliche Personen verklagt werden, daher ist es in Deutschland, rechtlich nicht möglich, Gesellschaften und Firmen zu verklagen oder anzuklagen.
    Das Beispiel der Zugkatastrophe von Eschede hat gezeigt, daß man DB AG nicht verklagen kann, werder hier noch sonstwo in der Welt, versucht wurde es, brachte aber keinen Erfolg.
    In diesem verunglückten ICE waren auch amerikanische Touristen, die versucht haben die DB AG auf mehrere Millionen € Schadensersatz zu verklagen, die Zivilklage in Deutschland wurde mit der Bründung abgelehnt, daß nur natürliche Personen in Deutschland verklagt werden können.
    Daraufhin wurde eine Schadensersatzklage in Kalifornien und im Bundesstaat New York angestrengt, wo die DB AG Agenturen betreibt, in beiden Fälllen ist die Klage vor einem US amerikanischen Zivilgericht sogar gescheitert, da das Zugunglück, nicht in den USA stattfand, sondern in Deutschland, somit mußten die dortigen, US Richter die Klage abweisen. Es ging dem Kläger wohl um eine Sanierung seiner Einkommenssituation in Millionenhöhe.
    In Deutschland muß man einer natürlichen Person nachweisen können, daß sie einem Schaden zugefügt hat, dann hat man Anspruch auf Schadensersatz.
    Die Schadensersatzhöhe wird vom Gericht festgelegt und berücksichtigt die Einkommensverhältnisse der verklagten Person.
    Klagen in Millionenhöhe, wie in den USA, sind hier unüblich und rechtlich fragwürdig und nicht machbar, insbesondere dann nicht, wenn keine natürlichen Personen verklagt werden.

  • Sahnesch sagt:

    @ Franky, ja klar, USA, das ist eine ganz andere Story, dort geht es ja auch um Millionen von Abfindung und die Anwälte kassieren prozentual ordentlich mit ab.
    In Deutschland wirst du doch nur ausgelacht, kriegst kaum Schmerzensgeld, ein Kinderleben dass durch eine OP verpfuscht wurde ist nach jahrelangem Rechtsschreit (wenn du überhaupt durchkommst) höstens ein paar Tausend Euro Wert.
    Liebe Fragenstellerin, vergiss es! Das ist den ganzen Ärger nicht Wert, ausser du hast Lust dich jahrelang mit Anwälten und Papierkram wegen ein paar „Flocken“ rumzuärgern….



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