Umsatzsteuer……………?
Montag, 19. April 2010, 18:54
Abgelegt unter: Immobilien

was ist die umsatzsteuer ?
bei den gehältern immobilienmakler heißt es immer 3-7% des kaufpreises plus umsatzsteuer. wie ist das zu verstehen ?


6 Kommentare bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

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  • Buko von Alberstadt sagt:

    „Die Umsatzsteuer müssen vom Gewerbetreibenden“
    …also, soweit sind die Ausführungen bei allen Antworten okay. Nur eine kleine Anmerkung.
    Ein Gewerbetreibender ist jemand, der ein Gewerbe betreibt und deshalb gewerbesteuerpflichtig ist. Das hat mit der Umsatzsteuer nichts zu tun.
    Umsatzsteuerpflicht entsteht durch Umsätze, nicht durch Personen. Im Umsatzsteuerrecht heißen diejenigen Leute „Unternehmer“, die die umsatzsteuerbare Leistungen erbringen.
    Warum hacke ich auf sowas rum?
    Weil ein Arzt, ein Wohnungsvermieter oder ein Steuerberater kein Gewerbetreibender ist, wohl aber Unternehmer.
    Gewerbesteuer und Umsatzsteuer sind zwar beides Steuern, aber ein Zahnarzt und ein Herzchirurg sind auch beides Ärzte, und ich würde den Herzchirurgen meines Vertrauens nicht leichtfertig kurz vor der lebensrettenden Operation mit Zahnarzt betiteln wollen 🙂

  • messer08 sagt:

    Die Umsatzsteuer (USt) ist eine Steuer, die den Austausch von Leistungen (= Umsatz) besteuert. Bemessungsgrundlage ist der Erlös, den ein Unternehmer für seine Leistungen im Inland erzielt. Sie ist eine indirekte Steuer, weil Steuerschuldner (Zahlungsverpflichteter) und Steuerpflichtiger (wirtschaftlich Belasteter) nicht identisch sind. Die Steuer wird prozentual berechnet.
    Besteuert werden dabei Lieferungen und sonstige Leistungen gegen Entgelt, die ein Unternehmer im Rahmen seines Unternehmens im Inland ausführt. Entgelt ist alles, was der Empfänger oder ein Dritter aufwenden muss, um die Leistung zu erhalten, jedoch ohne die evtl. im Gesamtpreis enthaltene Umsatzsteuer.
    Seit der Harmonisierung des Steuersystems 1967 wird im deutschen Sprachraum – mit Ausnahme der Schweiz – der Ausdruck „Umsatzsteuer“ gleichbedeutend mit Mehrwertsteuer verwendet. Damals wurde das Umsatzsteuersystem auf die sogenannte Allphasen-Netto-Umsatzsteuer mit Vorsteuerabzug umgestellt. Dabei wird nur die Wertschöpfung, also der von einer Unternehmung erwirtschaftete Mehrwert, mit Umsatzsteuer belastet. Der Endverbraucher hingegen muss die Umsatzsteuer in voller Höhe bezahlen. Das Wort „Mehrwertsteuer“ ist zwar nicht die richtige Bezeichnung für diese Steuer, ist jedoch umgangssprachlich sehr verbreitet. In Österreich stellen sich aber immer mehr Firmen (vor allem die neu gegründeten) darauf um, den Begriff „Mehrwertsteuer“ nicht zu gebrauchen.
    Die Umsatzsteuer lässt sich anhand verschiedener Kriterien wie folgt im Steuersystem einordnen: Sie ist eine indirekte Steuer, wie zuvor beschrieben.
    Nach der gesetzestechnischen Ausgestaltung ist die Umsatzsteuer eine Verkehrsteuer, weil sie durch die Teilnahme am Leistungsaustauschverkehr ausgelöst wird: Der Wirtschaftsverkehr im Inland wird besteuert.
    Bei rein wirtschaftlicher Betrachtung ist die Umsatzsteuer auch eine Verbrauchsteuer, weil sie den Endabnehmer belastet, wenn dieser das jeweilige Gut konsumiert. Auch nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts steht die Umsatzsteuer im Schnittpunkt zwischen Verbrauch- und Verkehrsteuern. Aber gesetzestechnisch ist nach § 21 Abs. 1 UStG in Deutschland nur die Einfuhrumsatzsteuer eine Verbrauchsteuer im Sinne der Abgabenordnung.
    Hinsichtlich der Belastungsberechnung ist sie eine Nettosteuer, weil bei Berechnung der Zahllast nur der Nettoumsatz erfasst wird. Aus diesem Grund sehen sie viele Unternehmer (sie können die Umsatzsteuerzahllast mit den bereits bei Beschaffungsvorgängen verausgabten Umsatzsteuerbeträgen (= Vorsteuer) verrechnen) als „durchlaufenden Posten“ an.
    Schließlich handelt es sich um eine Gemeinschaftssteuer im Sinne der deutschen Finanzverfassung.

  • Chrissy sagt:

    Die Umsatzsteuer müssen vom Gewerbetreibenden, der die Rechnung erstellt, an das Finanzamt abgeführt werden.
    Solltest Du auch ein Gewerbe haben, könntest Du die Umsatzsteuer als Vorsteuer wiederum gegenüber dem Finanzamt verrechnen.
    Du zahlst ja auf alles, was Du einkaufst Umsatzsteuer, die – wie gesagt – an das Finanzamt abgeführt werden bzw. durch den Gewerbetreibenden mit anfallenden Vorsteuern verrechnet wird.
    Vorsteuer sind für den Gewerbetreibenden die Umsatzsteuer, die er selbst auf Rechnungen zahlt.

  • Michael S sagt:

    Die Umsatzsteuer wurde inzwischen in die Mehrwertsteuer umgewandelt, die als Vorsteuer immer wieder abgesetzt wird, nur der Letzte (Endkunde) hat sie dann zu tragen. Allerdings heißt die Steuererklärung immer noch Umsatzsteuererklärung, was etwas verwirrend ist, der Steuersatz beträgt 19 bzw. 7% für einige Artikel (z.B. Lebensmittel, bedrucktes Papier etc.), ganz selten sogar 0%. Wenn also der Makler schreibt 3-7% des Kaufpreises (Courtage) + MWSt (= veraltet Umsatzsteuer), dann kommen nochmals die 19% dazu. Alles klar?

  • Franky sagt:

    Die Umsatzsteuer ist für dich dann die Mehrwertsteuer. Sie ist identisch, nur du als der Endkunde zahlst dann die gesamte Zeche. Die Immobilienmakler haben das als Durchlaufposten und ist für sie die Umsatzsteuer.
    Gruß
    Franky

  • Nanny sagt:

    Das bedeutet ganz einfach, dass Du den Preis zuzüglich 19% Umsatzsteuer zahlen musst. Wobei die Preisangabenverordnung eigentlich vorschreibt, dass an Endverbraucher die Bruttopreise (einschließlich Umsatzsteuer) auszuweisen sind.



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