Firmanfahrzeug-Was muß man anteilig zahlen?
Montag, 1. Februar 2010, 04:51
Abgelegt unter: Schweizerfirmen

Hallo!
Meine Kollegin fährt ein Firmenfahrzeug. Zunächst wurde die 1% -Regelung zur Eigenleistung vom Gehalt abgehalten. Nun ist sie informiert worden, dass es eine neue Regelung gibt, wonach das Fahrzeug anhand der gefahrenen Kilometer verrechnet wird. Da sie ca. 30 Kilometer/tägl. zur Arbeit und wieder nach Hause fährt, könnte sie aber nun auch über das Auto zur Privatnutzung verfügen, auch für z. B. Urlaubsfahrten. Den Kraftstoff kann sie voll über die Firma abrechnen. Das konnte sie aber vorher auch (außer Urlaubsfahrten). Sie zahlt für das Auto nun 150.-€/montl., anstatt wie bisher ca. 100.-€.
Meine Fragen nun: Was ist das für eine neue Steuer(?)- Regelung? Gibt die 1%- Regelung nicht mehr? Ist das richtig, dass sie nun auch mit dem Auto in Urlaub fahren kann, ohne Mehrkosten?
Ich hoffe es kennt sich jemand mit dem Thema aus.
Vielen Dank für eure Antworten!


2 Kommentare bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

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  • sven-hed sagt:

    hi 🙂
    das hängt auch von den firmen ab !
    mein bruder hat einen 3 er bmw von der firma bekommen zahlt die leasingrate von 660€ bekommt aber kraftstoff, reparaturen/wartung ohne berechnung!
    die so genante 1% regelung gilt für den so genanten geldwertevorteil .
    soll erhöht werden, habe aber über genaueren termin noch nichts gehört.
    das nun bei deiner freundin auch die Kilometer berechnet werden sollen, scheint eher das einer ihrer Kollegen das mit dem fahren übertrieben zu haben (könnte auch sein das die firma ein sogenantes kilometerleasing gemacht hat und für alle zuvielgefahrenen km. „strafe“ bezahlen mus)
    am einfachsten sie fragt in der buchhaltung der firma nach 🙂
    Gruß sven

  • Pinky sagt:

    Hier solltest du die Antwort auf deine Frage findenhttp://www.google.de/search?q=geldwerter…



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