Verlustvortrag übertragen ?
Sonntag, 18. April 2010, 19:10
Abgelegt unter: Immobilien

Kann ich einen steuerlichen Verlusvortrag aus dt. Immobilien von meinem Vater auf mich ( Sohn ) übertragen lassen, ohne das der Grundstücksanteil mit übertragen wird ?


2 Kommentare bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

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  • Buko von Alberstadt sagt:

    „Seit 13. März dieses Jahres ist nach einem BFH-Urteil der Verlustvortrag obendrein nicht einmal mehr vererbbar!“
    …also, nach einem BMF-Schreiben vom 24.07.2008 ist die bisherige Rechtsprechung bis zum Ablauf des Tages der Veröffentlichung der BFH-Entscheidung im Bundessteuerblatt anzuwenden.
    Eine Veröffentlichung steht noch aus.
    Damit ist heute der Verlustabzug nach § 10d in Erbfällen noch möglich.

  • Knilch sagt:

    Einfache Antwort: Natürlich nicht, schließlich sind Dein Vater und Du verschiedene Rechtssubjekte mit individueller Steuerpflicht – Dein Vater möchte ja schließlich auch nicht nach Deiner Steuerprogression besteuert werden!
    Seit 13. März dieses Jahres ist nach einem BFH-Urteil der Verlustvortrag obendrein nicht einmal mehr vererbbar! http://www.finanztip.de/recht/steuerrech…



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