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Hallo!
Mit unserem Vermieter liegen wir im Streit. K?ich haben wir die NK-Abrechnung bekommen mit drastischen Erh?g nicht nur bez?ch des Gas/Wasser/Strom-Anbieters. Wir haben ihn darauf aufmerksam gemacht, dass er verpflichtet ist s?liche Preiserh?gen uns mitzuteilen. Des weiteren ist die Tarifstruktur nicht ersichtlich. Seit 2 Jahren versuchen wir herauszufinden wer der Anbieter ist und wie die Tarife vom Anbieter sind.
Naja. Zumindest haben wir heute einen bitterb? Brief zur?rhalten. Er zitiert eine Problemschilderung (wir hatten uns mal beschwert, dass der Hausmeister z.B. einen ganzen Sommer ? nicht einmal gem? oder gesprengt hat) und h? uns auf einmal vor, unsere Terrasse sei auch keine Augenweide und er h?e dieses auf Fotos dokumentiert.
Darf er das ?haupt? Wir m?n zugeben, wir haben ziemlich gro? Spaltma? zwischen den einzelnen Waschbetonplatten. Da neben unserem 4-Personen-Haus (der ET wohnt nicht mit im Haus) ein Feld ist, m?e man an sich ungelogen alle 2 Tage Unkraut entfernen. Logischer Weise geht das nicht. Und wenn man dann mal 14 Tage im Urlaub ist, was ja durchaus mal vorkommen kann, sieht es halt dementsprechend aus. Aber gibt ihm das trotzdem das Recht, solche Fotos zu machen? Haben wir irgendwelche Recht oder M?chkeiten? Am liebsten w? mir ja die M?chkeit, keine 3 monatige K?gungsfrist einhalten zu m?n…
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So lange er daf?as Grundst?nicht betritt oder Personen zu erkennen sind, kann er sein Eigentum jederzeit fotographieren.
Wieso l?t der Strom ? ihn? ?lich ist eigentlich, da?der Mieter selbst mit dem Stromanbieter in Vertrag steht.
Alle aufgelisteten Nebenkosten m?n auf Verlangen einsehbar sein, bzw. in Kopie vorgelegt werden.
Ob M?n mit dem Hausmeister vertraglich vereinbart ist, steht in dessen Vertrag. Nur, weil ihr einen Hausmeister habt, hei? das nicht er mu?m?n oder gie?n.
Er ist nicht verpflichtet, Preiserh?gen mitzuteilen. Er ist nur verpflichtet, die Original Unterlagen zug?lich zu machen! Die Tarfistruktur geht nur die Vertragspartner etwas an. Mieter sind da nicht direkt ber?
Der Anbieter geht aus den Abrechnungsunterlagen hervor… die sind beim Vermieter einzusehen.
Der Hausmeister muss weder m?n noch sprengen, wenn Gartenpflege (wie bei uns) von einer Firma ausgef? wird, was sich nat?ch in der Abrechnung niederschl?.
Wer Wert darauf legt, alle 2 Tage „Unkraut zu j?n“, der wird mit Sicherheit nicht davon abgehalten. Meckern ist hier unsinnig!
Er kann jederzeit auch Fotos machen, solange niemand auf den Fotos drauf ist. Ansonsten ist er auf Genehmigung angewiesen. Das Recht am eigenen Bild hat mit der Abrechnung nichts zu tun. – Vermutlich will er hier Beweise sichern und das ist sein Recht.
Es ist sein Haus und das kann er von aussen nat?ch fotografieren.
Und er vielleicht sauer ist weil ihr Euch ? mangelnde Pflege im Garten beschwert es auf Eurer Terasse aber auch nicht macht kann ich verstehen.
Aber: Wo steht, dass Ihr die Terasse Unkraut frei halten m? ?
Was hat das mit unklarer NK Abrechnung zu tun ?
Wenn die Abrechnung nicht stimmt oder nicht plausibel ist w? ich sie nicht zahlen (weise schriftlich darauf hin dass Du selbstverst?lich und fristgerecht zahlst, sobal deine nachvollziehbare Abrechnung vorliegt.
Er ist weder verpflichtet Euch den Anbieter noch Preiserh?gen mitzuteilen. Ihr k? es aber selbst sehen, wenn Ihr die Rechnungen nachpr? Fotografieren kann er sein Haus, aber je nach dem was von Euch privatem auf dem Bild ist, kann es Probleme verursachen.- Eure Artikel d?n nicht als Bildmittelpunkt sein, au?r er hat etwas verbotenes fotografiert. Wenn es nicht im Vertrag verboten ist, kannst Du auf der Terrasse W?he aufh?en.