Verkauf des geerbten Hauses – Extra Steuern?
Sonntag, 18. April 2010, 09:08
Abgelegt unter: Immobilien

Nach dem neuen Erbrecht f?t eine Immobilie wertm?g nicht in den steuerlichen Freibetrag, wenn Eigenutzung vorliegt. Was passiert, wenn das Haus vom Erben verkauft wird? Beispiel:
50 000 Euro Barverm?, Erl?es Hauses 150000 Euro – zusammen 200000 Euro, steuerlicher Freibetrag 400 000 Euro – also keine Steuerforderung, oder wird der Erl?xtra bewertet


2 Kommentare bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

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  • Arnie74 sagt:

    Nach dem Entwurf des neuen Erbschaftsteuergesetzes k?n Immobilien erbschaftsteuerfrei auf die Kinder vererbt werden, wenn diese die Immobilie nicht innerhalb von 10 Jahren verkaufen und im Haus selbst wohnen (und die Wohnfl?e pro erbendem Kind 200 qm nicht ?steigt); bei einem vorzeitigen Verkauf f?t dann (voraussichtlich) anteilig Erbschaftsteuer an.
    Wird das Haus allerdings verkauft und betr? die Besitzzeit von Erblasser und Erben zusammengerechnet weniger als 10 Jahre, ist der Ver?erungsgewinn als sonstige Eink?e aus privaten Ver?erungsgesch?en der pers?chen Einkommensteuer des Erben zu unterwerfen. Ver?erungsgewinn ist dabei die Differenz zwischen Ver?erungspreis abz?ch Anschaffungskosten (des Erblassers) abz?ch Ver?erungskosten (§ 23 EStG); der Ver?erungsgewinn unterliegt nicht der Erbschaftsteuer.

  • Heidi sagt:

    Da das Erbe unter dem Steuerfreibetrag liegt wird keine Erbschaftssteuer f?ig werden. Auch k?e das Haus vermietet werden und es w? keine Steuer anfallen.



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