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Ich habe geh? dass es deutsche Banken gibt, die ein bereits laufendes Kunden-Darlehen an ausl?ische Banken verkaufen. Das schlimme daran sei, dass dann kein Anspruch mehr auf den bereits geleisteten Tilgungsbetrag best? und die Bank z.B. eine Immobilie zur Pf?ung zwangsversteigern w?. Das Geld aus der Tilgung w? dann verloren.
Wahlweise w? die urspr?iche Banken das Darlehen nur dann aufrecht erhalten, wenn man den Darlehensvertrag neu verhandeln w?; dabei m?e man dann aber wesentlich h?e Schuldzinsen in Kauf nehmen.
Derzeit g? es kein Gesetz, das soetwas rechtlich verhindern k?e.
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In der Frage sind verschiedene Themen angeschnitten:
1. Ja, die Bank kann einen Vertrag verkaufen.
2. Alle Rechte und Pflichten aus dem Vertrag bleiben unver?ert bestehen solange er l?t. Selbstverst?lich geht dabei eine geleistete Tilgung NICHT verloren.
3. Ist die Laufzeit des Vertrages beendet muss neu verhandelt werden. Hierbei k?n sich unter Umst?en h?e Zinsen ergeben, aber selbstverst?lich kannst Du den Anbieter wieder wechseln
4. Kritisch wird es, wenn Du mit Zahlungen im Verzug bist und die neue Bank vorzeitig k?gt. Dann brauchst Du schnell eine Ersatzfinanzierung.
5. In jedem Fall macht es Sinn einen Rechtsanwalt zu konsultieren und die den Vorgang pr? zu lassen, wenn Du nicht sicher bist. Das Geld f?en RA ist unter Umst?en gut investiert!
1. die bank kann deinen darlehensvertrag verkaufen
2. sie kann dies nur in der tats?lichen h?r
(darlehensbetrag-geleistete tilgung)
verkauft sie den vertrag mit einer anderen statt der
tats?lichen h?macht sie sich strafbar (betrug)
3. der k?er deines darlehensvertrages kann
an den zinsen und der tilgung nur dann etwas ?ern,
wenn du mit zahlungen in verzug ger?t.
mein tipp in einem solchen fall:
direkter gang zur verbraucherzentrale!“!!
Ganz einfach, kurz und knapp:
Ja das kann sie und dann bist du der neuen auch ausgeliefert, da diese, wenn sie lustig sind das gesamte Geld sofort zur?ordern kann.
Habe mal einen Bericht genau dar? bei PlusMinus (ARD) gesehen. Oder war es doch Frontal 21 beim ZDF. Naja eins von beiden.
Ja, kann sie. Ich habe auch einen Bericht ? eine Schleswig-Holsteinische Sparkasse, die ihre „schlechten“ Kredite verkauft hat, gesehen und in der Zeitung gelesen.
Hier kannst Du mehr erfahren:
Kreditverkauf
In den Medien h?en sich in j?rer Zeit die Berichte ? den Verkauf von Firmen- aber auch Privatkrediten durch deutsche Banken an ausl?ische Investoren.
Sch?ungen zufolge soll hierbei das Volumen von notleidenden Krediten bei 250 Milliarden Euro liegen, wobei Kredite in H?von 38 Milliarden Euro bereits verkauft worden sind. Aus Gr?n der Bilanzbereinigung und um unerw?hte Kreditkunden loszuwerden, sind einige Banken dazu ?gegangen, Kreditforderungen an ausl?ische Investoren zu verkaufen. Marktf?r ist hierbei der im U.S. Bundesstaat Texas ans?ige Finanzinvestor “Lone Star”. Die Bearbeitung der verkauften Kredite ?nimmt dann die Tochtergesellschaft Hudson Advisors.
Problematisch ist hierbei, dass die, die Kredite ?nehmenden Konzerne in der Regel nicht auf eine individuelle Betreuung der Darlehensnehmer eingestellt sind und die Kreditnehmer somit nicht mehr auf eine Kooperation vertrauen k?n.
Waren K?gungen und anschlie?nde Verwertungen bislang letztes Mittel der Bank, so sollen nun Kreditschuldner durch sofortige Kontopf?ungen und Vollstreckungen unter Druck gesetzt werden.
Die Vertrags?nahme erm?cht dem Zessionar (der neue Forderungsinhaber) grunds?lich die Vollstreckung. Ob durch den Verkauf der Kredite grunds?lich Verst?gegen das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und gegen das Bankgeheimnis bestehen, ist noch nicht f?lle Fallkonstellationen gekl?.
In diesem Zusammenhang hat der Bankrechtssenat des BGH (XI. Zivilsenat) am 27.02.2007 erstmals ? die Wirksamkeit der Abtretung einer Darlehensforderung entschieden. Die Beklagten konnten ihren Vertrag gegen? der finanzierenden Bank nicht erf?n. Nachdem die Zwangsversteigerung ? das finanzierte Objekt angeordnet wurde, k?gte die Bank den Darlehensvertrag und trat die Forderung an eine Beitreibungs- und Verwertungsgesellschaft ab.
Der Argumentation, die Weitergabe der Kundeninformationen sei ein Versto?gegen das BDSG, ist der BGH nicht gefolgt.
Die Richter entschieden, dass die Bank eine Forderung grunds?lich dann verkaufen oder abtreten kann, wenn der Kunde seine Forderung nicht ordnungsgem?bedient und damit vertragsbr?g wird. In einem solchen Fall stehen weder Verschwiegenheitsverpflichtungen noch datenschutzrechtliche Bestimmung der Wirksamkeit einer Abtretung entgegen.
Soweit der Darlehensnehmer seinen Vertrag stets vollumf?lich bedient hat, muss jedoch untersucht werden, ob die nicht leistungsgest?n Darlehensvertr? ?haupt ohne Zustimmung des Vertragspartners ver?ert werden durften. Teilweise ergibt sich eine “generelle” Zustimmung des Darlehensnehmers aus den Vertr?n.
Hierbei ist allerdings fraglich, ob eine entsprechende Klausel in den Vertr?n der Inhaltskontrolle allgemeiner Gesch?sbedingen standh?.
Selbst wenn dies der Fall sein sollte, so stellt sich dennoch die Frage, ob eine Ver?erung auch an Unternehmen zul?ig ist, denen es an einer offiziellen Bankenzulassung nach deutschem Recht mangelt. Weiterhin muss untersucht werden, ob mit dem Zeitpunkt des Forderungsverkaufs m?cherweise die vereinbarte Gesamtlaufzeit des Darlehensvertrages abgelaufen ist.
Darlehensnehmern ist in jedem Fall die ?erpr?g der Rechtslage zu raten. Wir stehen Betroffenen bei der Abwehr von Zwangsvollstreckungsma?ahmen wie Zwangsversteigerung, Zwangsverwaltung und Pf?ung sowie der Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung zur Seite.