Zahlt die Arge als Darlehen Maklerprovision ?
Samstag, 17. April 2010, 21:40
Abgelegt unter: Immobilien

Ich trenne mich von meinem Mann und möchte mit den Kids in eine andere Whg ziehen , da er nicht ausziehe möche .
Ein zusammenleben ist nicht mehr möglich . Da aber in den örtlichen Zeitungen keine Whg zu finden ist in unserem Ort bin ich über Immobilienanzeige gegangen
Das die Arge die Whg genehmigen muss weiss ich , Kaution wird dann übernommen …..das ist mir auch klar
Jetzt die Frage de Provision für den Makler , nach Rücksprache mit dem Bearbeiter meinte dieser das die Provision nicht im Regelfall übernommen wird
Weiss jemand wann die Arge die Kosten übernimmt ?
Danke für eure Hilfe 🙂


5 Kommentare bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

Hinterlase deinen Kommentar!

  • helena19 sagt:

    Wenn es in deiner Stadt schwer ist, für dich eine passende Wohnung zu finden und du schaltest einen Makler ein, so muß die Arge hierfür die Provision bezahlen. Lasse dich auf nichts ein und fordere die Kostenübernahme für die Maklerprovision und bitte um einen schriftlichen Bescheid. Sollte dieser Antrag abgelehnt werden, sofort Widerspruch einlegen und notfalls einen Fachanwalt für Sozialrecht beauftragen, der dir dann weiterhilft.

  • tuxedomoon hört sola rosa sagt:

    grundsaetzlich versuchen die drecksaecke von der arge, dir erst mal alles abzuschmettern. dieses gesindel handelt oft so, als wuerden sie ihre eigene kohle verteilen muessen. noch halten sie sich an ihre beratungspflicht bzw. geht die nur soweit, wie es um deine pflichten geht, nicht jedoch um deine ansprueche, die musst du dir hart erkaempfen. und ich WEISS wovon ich rede/ schreibe.
    wer bei der arge rum schwaechelt, geht mit nuesse nach hause.
    makler-provisoin:http://www.gutefrage.net/frage/bezahlt-d…
    beratungspflicht:http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueb…http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/0…
    prinzipiell besteht auf jeden fall die moeglichkeit, das die arge die provision des maklers uebernimmt, oder dir ein zinsloses darlehen gibt.
    du musst nur dran bleiben.
    schadet auch nichts, sich als anspruchssteller mal mit dem sgb zu beschaeftigen, damit man weiss, was man sich bei der arge abholen kann.
    mir haben sie fein mein umzug nach spanien bezahlt. wovon ich die haelfte allerdings auch zurueck erstatten musste.
    und dein ex muss ja wohl wirklich ein ********* sein, das er dich mit kid ausziehen laesst.
    keine freunde oder brueder, die ihm zum ausziehen bewegen koennen???
    @pinki
    ich gebe hier keine anleitung, wie man die arge abzockt.
    ergo, ,,,,,,,,,,,,,,

  • pinkpeda sagt:

    Es gibt auch noch andere Möglichkeiten, als die Zeitung oder Makler. Wohnungsbaugesellschaften z. B., oder das Internet. Grundsätzlich werden sie die Kosten für den Makler nicht übernehmen, so lange nicht alle anderen Möglickeiten ausgeschöpft sind. Die Behinderung des Kindes würde nur dann etwas ändern, wenn aufgrund dessen eine besonders ausgestattete Wohnung erforderlich ist. Bei einer Entwicklungsverzögerung wird das kaum der Fall sein.
    @ tuxedomon…: die Drecksäcke, wie Du sie nennst, verteilen ihr eigenes Geld. Und das jeden anderen Steuerzahlers, u. a. auch meins. Da erwarte ich, dass sie es nicht leichtfertig aus dem Fenster schmeissen, sondern genau prüfen, ob tatsächlich ein Bedarf besteht.

  • Anni sagt:

    Ich bin damals zum Wohnungsamt im Rathaus gegangen. Da gibt es viele Wohnungen die nicht inseriert werden. Und die suchen dir nur die Wohnungen raus die übernommen werden können. Es wurde dann eine Whg die Eigentum der Stadt ist.
    Viel Glück.

  • Tiqvah Bat Shalom sagt:

    …wie ich gehört habe, hängt von d Ort und Umständen ab! Wenn man kleinen Kinder hat, behindert ist, oder Behinderte Kind usw. dann meistens ja… doch es ist das sicherste sie anzurufen und danach Fragen, oder durch ein Termin sich absichern lassen.
    …oft wissen sie auch welche Makler die sehr günstig sind…



Einen Kommentar hinterlassen