Warum ist der Weiterverkauf von Kreditverträgen möglich?
Samstag, 17. April 2010, 08:11
Abgelegt unter: Immobilien

Als Kreditkunde habe ich bei meiner Hausbank einen Kredit für einen Immobilienkauf aufgenommen, einige Jahre später meldet sich ein ausländischer Finanzinvestor, neudeutsch:“Heuschrecke“, und möchte, dass dieser Kreditkunde so bald als möglich diesen Kredit zurückzahlt. Der neue Gläubiger macht mit Inkassounternehmen Druck und versucht dem Kreditkunden viel Angst einzujagen. Jedoch habe ich als Kunde nie einen Kreditvertrag mit diesem neuen Gläubiger abgeschlossen und der Kreditkunde kann sagen, dass er mit diesem ausländischen Finanzinvestor nie eine Geschäftsbeziehung eingegangen wäre. Ich fühle mich dann von meiner Hausbank wie ein Galeerensklave verraten und verkauft. Diese Heuschrecken heißen: Lonestar, Hypo Real Estate Bank. Ihre Methoden, die sie gegen die Kreditkunden anwenden sind verglechbar mit der bei Drückerkolonnen.
Soll es ein Gesetz geben, wonach der Weiterverkauf von Kreditverträgen, sowohl privat als auch gewerblich, an Dritte verboten werden soll?


3 Kommentare bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

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  • Rene1611 sagt:

    Der Verkauf von Forderungen war in D schon immer möglich und ist auch ganz normal. Wenn ein Hersteller von (sagen wir Fernsehern) an einen Einzelhändler liefert und ihm ein Zahlungsziel von 3 Monaten gewährt, hat er auch eine offene Forderung. Diese kann er an jemand anders verkaufen oder weitergeben, wenn er dort noch Schulden hat. Und der neue Gläubiger wendet sich nach den 3 Monaten direkt an den Einzelhändler und bekommt das Geld. (ganz grobe Zusammenfassung).
    Das eigentliche Problem ist aus meiner Sicht jedoch die gleichzeitige Übertragung von Grundschulden. Mit der Hausbank wird hierfür eine Zweckerklärung vereinbart, d.h., dass die Grundschuld nur für diesen Kredit gilt.
    Beim Verkauf des Kredites wird die Grundschuld jedoch wieder vom Kredit gelöst und die „Heuschrecke“ kann dann in voller Höhe in diese vollstrecken.
    Aber wie bereits erwähnt, an den vertraglichen Inhalten des Kreditvertrages ändert sich nichts. Man sollte nur immer pünktlich seine Raten zahlen.

  • toxy³™ sagt:

    manchmal sind so sachen schon etwas seltsam.
    aber im prinzip bleiben ja alle vereinbarungen bestehen wie bisher, am vertragsinhalt aendert sich nix auch wenn der neue vertragspartner sich auf den kopf stellt.
    es werden also weder die raten und zinsen erhoeht noch muss man das geld vorzeitig zurueckzahlen. (ohnehin machen banken das meist nur bei saeumigen zahlern)

  • Hanz sagt:

    Anscheinend wurde eine Gesetzeslücke ausgenutzt. Soweit ich weis, arbeitet der Gesetzgeber bereits daran, ob was Verbraucherfreundliches dabei raus kommt, bleibt abzuwarten. Die Fälle im TV zeigten, dass selbst brave Schuldner ohne Zahlungsschwierigkeiten, in den Ruin getrieben werden können.
    Bei den Wirtschaftsredaktionen der meisten Sender sollten noch die Manuskripte zu den Sendungen zu finden sein, eventuell ist eine hilfreiche Anlaufadresse dabei.



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