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Die umstrittene Novelle des Strafgesetzbuches (StGB) zur Bekämpfung der Computerkriminalität (Gesetzesentwurf der Bundesregierung, PDF) hat ohne weitere Debatte oder Änderungen am 06.07.2007 den Bundesrat passiert. Insbesondere die Einführung des neuen § 202 c StGB „Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten“ (so genannter „Hackerparagraph“) wird aus allen Richtungen heftig kritisiert. Sicherheitsexperten kritisieren, dass durch die dann unter Strafe gestellten Vorbereitungshandlungen, wie beispielsweise die Herstellung so genannter „Hacker-Tools“, die notwendige Arbeit von Sicherheitsberatern, Testern, Professoren, Entwicklern und Admins kriminalisiert wird.
(http://www.e-recht24.de/news/strafrecht/567.html)