Abgelegt unter: Immobilien
hallo an alle juristen!
ich wuerde gerne ein bestimmtes haus in deutschland erwerben. allerdings gibt es noch einige sachen, die geklaert werden muessten. deshalb dachte ich an den abschluss eines kaufvorvertrags mit dem verkauefer.
jetzt die frage(n):
welchen wert hat nach deutschem recht ein kaufvorvertrag bezueglich den kauf einer immobilie?
welche formalitaeten sind erforderlich (notar, transkription)?
muss der notar den gesamten vertrag verfassen oder kann er auch (mit selber verbindlichkeit) bloss einen privaten vorvertrag beglaubigen?
danke an alle!
p.s. weitere tipps natuerlich erwuenscht! 🙂
2 Kommentare bisher • RSS-Feed für Kommentare • TrackBack URI
Hinterlase deinen Kommentar!
Was ist, wenn Ihr Euch in einem Punkt nicht einig werdet. Dann kann jeder vom Kauf / Verkauf zurück treten. Was soll das ganze. Schließe direkt einen Kaufvertrag über einen Notar ab, lass ihn von deinem Anwalt prüfen und ergänzen. Dann kannst du unterschreiben.
Was soll denn in diesem „Vorvertrag“ geregelt werden?
Das einzige, worauf es ankommt, ist der notarielle Kaufvertrag. Wenn der nicht zustande kommt, dann ist im Ergebnis auch jeglicher Vorvertrag hinfällig.