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Ab dem nächsten Jahr gibt es weniger Geheimniskrämerei bei den deutschen Bundesbehörden: Der Bundesrat hat am Freitag das Informationsfreiheitsgesetz passieren lassen. Künftig wird es damit möglich sein, Behörden-Akten einzusehen, ohne vorher ein besonderes Interesse nachweisen zu müssen. Eine Ablehnung der Akteneinsicht muss begründet werden und ist nur ausnahmsweise möglich, beispielsweise wenn das Bekanntwerden der Informationen die Sicherheit des Landes gefährden würde oder es um laufende Verwaltungsverfahren geht. Das Informationsrecht ist ebenfalls stark eingeschränkt, wenn es um personenbezogene Daten oder Geschäftsgeheimnisse geht. Informationsfreiheits- und Datenschutzbeauftragte begrüßten das Gesetz ebenso wie Journalistenverbände, Bürgerrechtsorganisationen und die Anti-Korruptionsorganisation Transparency International. Die den Bundesrat dominierende CDU/CSU war zwar gegen das Gesetz. Weil sich aber die von der FDP mitregierten Länder dem Einspruch der Union nicht anschlossen, kam die zur Blockade des Gesetzes nötige Mehrheit nicht zustande.
(http://www.ngo-online.de/2005/07/8/gegen-korruption/)
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