Erwerb von Schwarzpulver?
Mittwoch, 7. April 2010, 07:22
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Hi,
Stimmt es, dass in Österreich und in der Schweiz der ERWERB von Schwarzpulver in Geschäften oder gar Onlineshops erlaubt, in Deutschland aber unerlaubt ist? Woher weiß das österreichische oder schweizer Rechtssystem, dass man das SP nicht auch verwendet?


5 Kommentare bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

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  • ascalon2 sagt:

    Der Erwerb ist auch in Deutschland nicht verboten,allerdings benötigst du dazu eine Erwerbsberechtigung nach § 27 SprengG

  • gwasanee sagt:

    Mich würde auch brennend interessieren, warum Du danach fragst!

  • lucullus sagt:

    Die Frage ist nicht woher die wissen, womit man was krachen lassen will, sondern wie jemanden nicht dazu treibt, es krachen zu lassen………….
    Denn es gibt mehr als nur Schwarzpulver, was kracht.
    Und die Zutaten finden sich in jeden Super und Baumarkt.

  • zork86 sagt:

    Was willst du damit und warum interessiert dich sowas ??

  • willi086 sagt:

    Moin
    der erweb von sprengstoffen ist in europa gleich geregelt alle die diese stoffe erwerben wollen müss4en ihre personalien hinterlegen und diverse genemigungen vorweisen um nachweisen zu können das sie die stoffe richtig lagern und transportieren können
    mfg



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