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Wir haben in Deutschland über 7 Parteien, mir gefällt nun mal etwas von der einen und etwas von der anderen. Es ist keine Demokratie wenn mein wunsch nicht berücksichtigt wird = Ich bin das Volk !
Wenn wir Online-Banking machen können und Verträge rechtsverbindlich online abschliessen ist es doch auch möglich über das Internet einen Volksentscheid durchzuführen.
In der Schweiz wird bis zu 6x pro Jahr ein Volksentscheid durchgeführt, kein Schweizer hat das gefühl dass er nichts zu sagen hat das nenn ich Demokratie.
Einigkeit – Recht und Freiheit war auf der Deutschen Mark
Im Namen des Volkes – nur noch eine Floskel
Niemand hat mich gefragt ob ich mit aktiver Kriegsbeteiligung einverstanden bin – ist das Demokratisch?
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Das hängt mit dem Grundgesetz zusammen.
„Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muss demokratischen Grundsätzen entsprechen. Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft ablegen.
Parteien, die nach ihren Zielen, oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die Freiheitlich-Demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht.
Soviel dazu.
Für die tatsächliche Durchführung von Volksentscheiden auf Bundesebene müsste das Grundgesetz jedoch erneut geändert werden, da als Gesetzgeber bisher nur der Bundestag (zusammen mit dem Bundesrat) in Artikel 76 Abs. 1 GG aufgeführt ist. Einen entsprechenden Vorschlag zur Änderung des Grundgesetzes hat die FDP am 25. Januar 2006 in den Bundestag eingebracht (Bundestagsdrucksache 16/474). Darin schlägt sie vor, das Grundgesetz durch die Einführung der unmittelbaren Bürgerbeteiligung in Form von Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid auf Bundesebene zu ändern bzw. zu ergänzen. Auch die SPD, Die Linke und die Grünen plädieren seit langem für die Ergänzung der Gesetzgebung auf Bundesebene durch Volksentscheide und direktdemokratische Elemente. Die Linke und die Grünen haben ebenfalls dahingehende Gesetzentwürfe in den Bundestag eingebracht (Bundestagsdrucksachen 16/1411 bzw. 16/680). CDU/CSU lehnen hingegen direktdemokratische Elemente auf Bundesebene ab. In der Großen Koalition waren sie daher nicht durchsetzbar. Verfassungsrechtlich mindestens problematisch ist die Beteiligung der Länder an einer derartigen Volksgesetzgebung. Nach Art. 79 (3) sind diese an der Gesetzgebung zu beteiligen. Zwar – so die Lesart der meisten Verfassungsrechtler – muss dies nicht zwangsläufig über den Bundesrat geschehen, jedoch stellt sich die Frage nach der Alternative. Eine Lösungsmöglichkeit wäre die Einführung von Länderquoten, analog zur Schweizer Kantonsstimme. Doch auch diese Möglichkeit wirft erhebliche verfassungsrechtliche und praktische Probleme auf. Aus diesem Grund wird in der politischen Wissenschaft neuerdings der Vorschlag gemacht, auf die Volksinitiative zu verzichten und stattdessen direktdemokratische Elemente nach dem parlamentarischen Prozess einzubauen. Denkbar sind hier zwei Möglichkeiten: Zum einen könnte die Möglichkeit der Vetoinitiative geschaffen werden. Das Volk könnte damit über ein bereits verabschiedetes Gesetz eine Abstimmung durchführen und dieses Gesetz bei Erfolg zu Fall bringen. Daneben wäre eine zweite Alternative ein von der Regierung ausgelöstes Referendum – das Volk könnte so ein Gesetz, das der Bundesrat gestoppt hat, in Kraft setzen.
In einer komplexen arbeitsteiligen Gesellschaft ist eine echte direkte Demokratie schwer realisierbar. In dieser Woche werden im Bundestag 47 Tagesordnungspunkte abgehandelt (s. Link1). Sollen wir tatsächlich über jedes Gesetz eine Volksabstimmung haben (s. Link2)? Falls nicht: Wer soll entscheiden, welche Punkte per Volksentscheid beschlossen werden sollen? Warum z. B. Afghanistan ja, Kindergeld nein?
Hat jeder Bürger die Kompetenz, um z. B. die verschiedenen Konzepte des Gesundheitssystems qualifiziert beurteilen zu können?
Warum gibt es in der Schweiz nur 6 Volksabstimmungen pro Jahr? Müssten es nicht viel mehr sein?
Das Frauenstimmrecht wurde in einem Schweizer Kanton gegen den Willen des Bürgerentscheids eingeführt.
Viele Politikwissenschaftler teilen Deine Auffassung, dass Volksabstimmungen eine positive Wirkung haben. Theoretisch bin ich auch dieser Meinung. Faktisch verlagert sich die Macht dann aber auf Medien und andere Meinungsmacher, da die individuelle Kompetenz (meine eingeschlossen) oft nicht ausreicht, um bestimmte Problemkomplexe umfassend zu beurteilen. Das ist nicht nur eine Frage des politischen Interesses der Bevölkerung, sondern in der Gesamtheit der Themen prinzipiell nicht machbar.
Dennoch könnten wir eine stärkere Mitbestimmung als richtig empfinden. Wir sollten uns nur im Klaren sein, dass die Ergebnisse vermutlich nicht besser ausfallen.
Gruß
Also, Kurzfassung: Du willst entscheiden.
Wenn Du entscheidest, will aber der nächste anders entscheiden.
Und die dritte findet, dass Ihr beide einen Sockenschuss habt, weil sie es doch viel besser weiß und deshalb entscheiden sollte.
Besser sieben Parteien und mehr, von denen Dir immer etwas gefällt, als eine einzige, von der Dir gar nichts gefällt.
Und die Schweizer Volksentscheide – da sind die Stimmbürger/-bürgerinnen auch nicht wirklich zufrieden, wenn die Sache nicht nach ihrer Mütze ausging.
Es hindert Dich niemand, Dich politisch zu engagieren, solange Du das im Rahmen des Grundgesetztes tust.
Aber wenn Du eben nur entscheiden willst und nicht beitragen zum Entscheidungsprozess oder gar zur Erstellung der Vorlage – dann frage ich mich, was Du für ein Politikverständnis hast.
Und ja, es ist demokratisch, wenn Du nicht gefragt wirst. Wer Stellvertreter für sich entscheiden lässt (sprich: in freier, geheimer und unabhängiger Wahl gekürte Abgeordnete), der hat nicht noch eine Extrastimme frei. Außer bei der nächsten Wahl.
Stell Dir mal folgendes vor: Volksentscheid über die Abschaffung der Steuern in Deutschland. und dann????????
Also halte von diesen Volksentscheidungen gar nichts.
Wer glaubt, dass die Parteien oder andere kriminelle Vereinigungen sich das Mittel der Volksbefragung entgehen lassen würden, der irrt gewaltig.