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Guten abend erstmal alle zusammen … ich habe da so ne kleine rechtliche frage.
Also ich würde gerne Bauchstarffung habe das ich eine hohe gewichtsabnahme habe udn etwa sncoh runter hängt und das einfahc nit weg geht -.-… also würde ich gern wissen ab wann man das machen darf ( in der Schweiz) also ab welchem alter ab 16 oder 18 ???…
Fals jemand sich besser damit auskennt wrüde ich gern wissen wo die kosten so ungefair liegen ???….
also cih bednake mich shconmal nim voraus und verbleibe
Mit freundlichen Grüssen Dradan
ps: Ich suche Regeln für die Schweiz nicht für deutschland!!!
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Die „Regeln“ dürften überall dieselben sein. 😉
Der Arzt entscheidet, ob er dich operieren will. Theoretisch könnte er es mit Einverständnis deiner Eltern machen (wenn du noch nicht volljährig bist), allerdings lehnen Operateure oftmals ab, wenn der Patient noch so jung ist. Ab 18 Jahren geht es auch ohne elterliche Einverständniserklärung, jedoch ist auch hier die Frage, ob der Arzt dich behandeln will.
Es muss einiges abgeklärt werden: Könnte man den Bauch noch irgendwie OHNE Eingriff formen? (Sprich: Entsprechende Übungen, Cremes etc.) Ist der Patient gesundheitlich in der Lage?
Jedoch kann man davon ausgehen, dass man immer einen Operateur findet, der diesen Eingriff vornehmen wird – selbst wenn die ersten Ärzte ablehnen, findet sich mindestens einer, den das Geld reizt. 😉
In der Schweiz schwanken (wie überall) die Preise von Arzt zu Arzt. Laut Internet liegt das Ganze preislich bei 14.000 – 16.000 CHF. http://www.acredis.com/info_pool/aesthet…
Solltest du dich für einen Eingriff entscheiden, achte darauf, dass der behandelnde Arzt PLASTISCHER CHIRURG ist. Denn oftmals operieren auch Ärzte, die „offiziell“ Allgemeinmediziner o.Ä. sind. Auch günstigere Ärzte im Ausland sind mit Vorsich zu genießen – hole auf jeden Fall erstmal ein paar Infomationen ein, ehe du dich für einen Arzt entscheidest! Denn das Ergebnis soll ja stimmen.
Liebe Grüße
Hi, guck mal unter < http://www.swissestetix.ch/ > nach, die sind gut bewertet.
Ansonsten such‘ im Twixtel oder directories.ch nach Dr Cédric George, ist der berühmteste, aber leider auch der teuerste n CH. Wenn Du es via Hausarzt veranlassen lässt, zahlt Deine Krankenkasse !
Viel Glück & Gruss
Da in der Schweiz auch Sterbehilfe geleistet wird, sehe ich in Deinem Fall kein Problem, dass Du mit 18 unter das Messer darfst.
Mit 16 benötigst Du die schriftliche Erlaubnis Deiner Erziehungsberechtigten.